Immer wieder hört man: „Als Erzieher*in steht man doch immer mit einem Bein im Gefängnis …“
Dass dieser Satz in keiner Weise zutreffend ist, wird im Laufe des Seminars umfassend erörtert. Zwar sollen Sie während des Aufenthalts der Kinder in Ihrer Kita verhindern, dass diesen etwas passiert, gleichzeitig aber haben Sie den Auftrag, die Kinder zur Selbsttätigkeit anzuleiten sowie ihre Selbstständigkeit durch entsprechende Angebote zu fördern. Wenn Sie hier eine Reihe von Grundregeln einhalten, ist die Aufsichtspflicht kein unkalkulierbares Risiko mehr.
Wir werden uns in diesem Seminar im Einzelnen ansehen, wie die Aufsichtspflicht von den Eltern auf die Fachkräfte einer Einrichtung übertragen wird, wann sie beginnt und endet, in welcher Art und in welchem Umfang sie auszuüben ist und welche Elemente sie im weiteren Sinne neben der tatsächlichen Betreuung der Kinder umfasst. Darüber hinaus schauen wir auf Themen wie die Medikamentengabe, den Verlust oder die Zerstörung von Spielzeug oder Kleidung, die Fahrten mit dem (eigenen) PKW, die Beschädigung von neben der Einrichtung parkenden Autos und die aufsichtsrechtlichen Empfehlungen für einen gelungenen (Wald-)Ausflug.
Anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis und mithilfe von gerichtlichen Entscheidungen erarbeiten Sie im Seminar, wie die Aufsichtsführung in Ihrer Kita im Sinne aller organisiert und umgesetzt werden kann.
Suchbegriffe: Erziehung zur Selbstständigkeit, Beaufsichtigung, Recht, Schadensfall
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Immer wieder hört man: „Als Erzieher*in steht man doch immer mit einem Bein im Gefängnis …“
Dass dieser Satz in keiner Weise zutreffend ist, wird im Laufe des Seminars umfassend erörtert. Zwar sollen Sie während des Aufenthalts der Kinder in Ihrer Kita verhindern, dass diesen etwas passiert, gleichzeitig aber haben Sie den Auftrag, die Kinder zur Selbsttätigkeit anzuleiten sowie ihre Selbstständigkeit durch entsprechende Angebote zu fördern. Wenn Sie hier eine Reihe von Grundregeln einhalten, ist die Aufsichtspflicht kein unkalkulierbares Risiko mehr.
Wir werden uns in diesem Seminar im Einzelnen ansehen, wie die Aufsichtspflicht von den Eltern auf die Fachkräfte einer Einrichtung übertragen wird, wann sie beginnt und endet, in welcher Art und in welchem Umfang sie auszuüben ist und welche Elemente sie im weiteren Sinne neben der tatsächlichen Betreuung der Kinder umfasst. Darüber hinaus schauen wir auf Themen wie die Medikamentengabe, den Verlust oder die Zerstörung von Spielzeug oder Kleidung, die Fahrten mit dem (eigenen) PKW, die Beschädigung von neben der Einrichtung parkenden Autos und die aufsichtsrechtlichen Empfehlungen für einen gelungenen (Wald-)Ausflug.
Anhand von Beispielen aus der eigenen Praxis und mithilfe von gerichtlichen Entscheidungen erarbeiten Sie im Seminar, wie die Aufsichtsführung in Ihrer Kita im Sinne aller organisiert und umgesetzt werden kann.
Suchbegriffe: Erziehung zur Selbstständigkeit, Beaufsichtigung, Recht, Schadensfall