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Laufzeit ab 2016

Zeit für Anleitung Berlin

::::: Achtung: Aufgrund von technischen Störungen wurde die Einreichungsfrist für das aktuelle Semester einmalig auf den 15.06.2023 verschoben! :::::

Zielgruppen

Kurzbeschreibung

Um den Lernort Praxis in seiner Aufgabe der Anleitung derer in berufsbegleitender Ausbildung zu stärken und zu unterstützen, stellt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Mittel für ‚Zeit für Anleitung‘ bereit.

Das Antragsverfahren und die Abwicklung der Auszahlung erfolgen über das ISBJ-Trägerportal.

Für alle Auszubildenden und Studierenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann halbjährlich ein Antrag für die Kompensationsmittel ‚Zeit für Anleitung‘ gestellt werden.

Für alle Quereinsteigenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann im ersten Jahr der Beschäftigung einmalig ein Antrag gestellt werden.

Das BIfF ist mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung.

Gefördert von

Land Berlin

Träger

Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.

Kooperationspartner

Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie

Antragstellung

Antragsberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen im Land Berlin.

Die Träger können die Mittel für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und in dualen Studiengängen halbjährlich im 3-2-1-Modell beantragen.

Unabhängig davon können Mittel für Vor- und Nachbereitungszeit der Auszubildenden/Studierenden für 2 Stunden pro Woche beantragt werden.

Die Träger können die Mittel für Quereinsteigende einmalig im ersten Jahr der Beschäftigung für 2 Stunden pro Woche beantragen.

Die Mittel können im Trägerportal des Fachverfahrens ISBJ-Kita Personal beantragt werden. Die Senatsverwaltung schaltet zu Beginn jedes Schulsemesters (Februar und August) die Anträge zur Bearbeitung frei. Ab diesem Zeitpunkt haben die Träger die Möglichkeit, die Anträge für das jeweilige Semester auszufüllen und abzuschicken.

Die Einreichungsfrist für das Sommersemester ist immer der 15.04. des Jahres.
Die Einreichungsfrist für das Wintersemester ist immer der 31.10. des Jahres.

Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Senatsverwaltung.

Ansprech­partner*in

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