Laufzeit ab 2016
Zeit für Anleitung Berlin

Zielgruppen
- Pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, die mit Anleitungsaufgaben betraut sind
- Auszubildende in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung
- Studierende der dualen Studiengänge Kindheitspädagogik/Bildung und Erziehung im Kindesalter
- Quereinsteigende
Kurzbeschreibung
Um den Lernort Praxis in seiner Aufgabe der Anleitung derer in berufsbegleitender Ausbildung zu stärken und zu unterstützen, stellt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Mittel für ‚Zeit für Anleitung‘ bereit.
Das Antragsverfahren und die Abwicklung der Auszahlung erfolgt über ein Gutscheinverfahren.
Für alle Auszubildenden und Studierenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann halbjährlich ein Gutschein für die Kompensationsmittel ‚Zeit für Anleitung‘ beantragt werden.
Für alle Quereinsteigenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann im ersten Jahr der Beschäftigung einmalig ein Gutschein beantragt werden.
Das BIfF ist mit der Bearbeitung und Auszahlung der Gutscheine beauftragt.
Gefördert von
Land Berlin
Träger
Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.
Kooperationspartner
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Gutschein
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie unterstützt und stärkt den Lernort Praxis in seiner Aufgabe der Anleitung berufsbegleitender Auszubildender, Quereinsteigender und Studierender.
Wer kann einen Gutschein erhalten?
Antragsberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen im Land Berlin. Die Träger können für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und dualen Studiengängen halbjährlich die Mittel beantragen:
- im ersten Ausbildungs-/Studienjahr 2.330,12 € für 3 Anleitungsstunden pro Woche
- im zweiten Ausbildungs-/Studienjahr 1.553,41 € für 2 Anleitungsstunden pro Woche
- im dritten Ausbildungs-/Studienjahr 776,71 € für 1 Anleitungsstunde pro Woche
Unabhängig davon können Mittel für Vor- und Nachbereitungszeit der Auszubildenden/Studierenden für 1 Stunde pro Woche beantragt werden.
- für Auszubildende und Studierende ohne Fachkraftstatus: 577,35 €
- für Studierende mit Fachkraftstatus: 776,71 €
Die Träger können für Quereinsteigende einmalig im ersten Jahr der Beschäftigung die Mittel beantragen.
Bis 01/21 für das 1. Jahr der Beschäftigung im Umfang von einer Zeitstunde pro Woche = 1.536,37 €
Ab 02/21 für das 1. Jahr der Beschäftigung im Umfang von zwei Zeitstunden pro Woche = 3.106,82 €
Wie erhalten die Anstellungsträger den Gutschein?
Sie können den Gutschein zur Beantragung auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung herunterladen. Bitte füllen Sie den Gutschein mit allen geforderten Angaben aus, nutzen Sie dabei möglichst die Option, das Formular am PC auszufüllen.
Für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und dualen Studiengängen werden auf dem Gutschein Stempel und Unterschrift der ausbildenden Fachschule/Hochschule benötigt.
Quereinsteigende reichen zusammen mit dem Gutschein das Anerkennungsschreiben der Kita-Aufsicht als Quereinsteiger*in sowie die Registrierungsmail der Kita-Aufsicht: „Mitteilung über die Anrechnung auf den Personalschlüssel“ ein.
Was ist mit dem Gutschein zu tun?
Der Anstellungsträger sendet den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Gutschein im Original per Post (!) an das Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.
Wann wird der Gutschein ausgezahlt? Wann sind die Einreichungsfristen?
Die Einreichungsfrist für das Sommersemester ist immer der 15.04. eines Jahres. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Juni.
Die Einreichungsfrist für das Wintersemester ist immer der 31.10. eines Jahres. Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich im Dezember.
Fragen zum Ausfüllen?

Ausfüllhilfe für Auszubildende und Studierende
PDF, 486.82 KB