Laufzeit ab 2016
Zeit für Anleitung Berlin

::::: Achtung: Aufgrund von technischen Störungen wurde die Einreichungsfrist für das aktuelle Semester einmalig auf den 15.06.2023 verschoben! :::::
Zielgruppen
- Pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten, die mit Anleitungsaufgaben betraut sind
- Auszubildende in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung
- Studierende der dualen Studiengänge Kindheitspädagogik/Bildung und Erziehung im Kindesalter
- Quereinsteigende
Kurzbeschreibung
Um den Lernort Praxis in seiner Aufgabe der Anleitung derer in berufsbegleitender Ausbildung zu stärken und zu unterstützen, stellt die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Mittel für ‚Zeit für Anleitung‘ bereit.
Das Antragsverfahren und die Abwicklung der Auszahlung erfolgen über das ISBJ-Trägerportal.
Für alle Auszubildenden und Studierenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann halbjährlich ein Antrag für die Kompensationsmittel ‚Zeit für Anleitung‘ gestellt werden.
Für alle Quereinsteigenden, die in Kindertageseinrichtungen tätig sind, kann im ersten Jahr der Beschäftigung einmalig ein Antrag gestellt werden.
Das BIfF ist mit der Bearbeitung der Anträge beauftragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung.
Gefördert von
Land Berlin
Träger
Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.
Kooperationspartner
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Antragstellung
Für wen können die Mittel „Zeit für Anleitung“ beantragt werden?
Antragsberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen im Land Berlin.
Die Träger können die Mittel für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und in dualen Studiengängen halbjährlich im 3-2-1-Modell beantragen.
Unabhängig davon können Mittel für Vor- und Nachbereitungszeit der Auszubildenden/Studierenden für 2 Stunden pro Woche beantragt werden.
Die Träger können die Mittel für Quereinsteigende einmalig im ersten Jahr der Beschäftigung für 2 Stunden pro Woche beantragen.
Wie können die Mittel „Zeit für Anleitung“ beantragt werden?
Die Mittel können im Trägerportal des Fachverfahrens ISBJ-Kita Personal beantragt werden. Die Senatsverwaltung schaltet zu Beginn jedes Schulsemesters (Februar und August) die Anträge zur Bearbeitung frei. Ab diesem Zeitpunkt haben die Träger die Möglichkeit, die Anträge für das jeweilige Semester auszufüllen und abzuschicken.
Wann sind die Einreichungsfristen?
Die Einreichungsfrist für das Sommersemester ist immer der 15.04. des Jahres.
Die Einreichungsfrist für das Wintersemester ist immer der 31.10. des Jahres.
Wann werden die Mittel ausgezahlt?
Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Senatsverwaltung.