Laufzeit ab 2016
Zeit für Anleitung Berlin
Antragstellung
Für wen können die Mittel „Zeit für Anleitung“ beantragt werden?
Antragsberechtigt sind alle Kindertageseinrichtungen im Land Berlin.
Die Träger können die Mittel für Beschäftigte in der berufsbegleitenden Erzieher*innenausbildung und in dualen Studiengängen halbjährlich im 3-2-1-Modell beantragen.
Unabhängig davon können Mittel für Vor- und Nachbereitungszeit der Auszubildenden/Studierenden für 2 Stunden pro Woche beantragt werden.
Die Träger können die Mittel für Quereinsteigende einmalig im ersten Jahr der Beschäftigung für 2 Stunden pro Woche beantragen.
Wie können die Mittel „Zeit für Anleitung“ beantragt werden?
Die Mittel können im Trägerportal des Fachverfahrens ISBJ-Kita Personal beantragt werden. Die Senatsverwaltung schaltet zu Beginn jedes Schulsemesters (Februar und August) die Anträge zur Bearbeitung frei. Ab diesem Zeitpunkt haben die Träger die Möglichkeit, die Anträge für das jeweilige Semester auszufüllen und abzuschicken.
Wann sind die Einreichungsfristen?
Die Einreichungsfrist für das Sommersemester ist immer der 15.04. des Jahres.
Die Einreichungsfrist für das Wintersemester ist immer der 31.10. des Jahres.
Wann werden die Mittel ausgezahlt?
Die Auszahlung der Mittel erfolgt durch die Senatsverwaltung.