Laufzeit seit 2005
Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

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Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen des Landes Brandenburg
Kurzbeschreibung
Das Landesprogramm ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ (KSJE) des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ermöglicht in allen Kitas des Landes eine Sprachstandsfeststellung mit dem Instrument ,Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) oder bis 2027 mit dem ‚Kindersprachtest für das Vorschulalter‘ (KISTE) und eine kitaintegrierte Sprachförderung mit dem Programm ,Handlung und Sprache‘ für Kinder im Jahr vor der Einschulung mit festgestelltem Förderbedarf. Für die Kinder/Eltern ist die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und -förderung in § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) geregelt. Klicken Sie hier für einen Einblick in die Verordnung.
Alle Kitas im Land Brandenburg sind verpflichtet, die kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung durchzuführen und bei Bedarf Fachkräfte nachqualifizieren zu lassen, um der Aufgabe gerecht zu werden. Empfehlenswert ist die Qualifizierung von mindestens zwei KSJE-Fachkräften pro Kindertagesstätte, um Vertretungsbedarfe ausgleichen zu können. Das Berliner Institut für Frühpädagogik e. V. (BIfF) ist vom Land Brandenburg beauftragt, die dafür notwendigen Fortbildungen für Fachkräfte anzubieten. Diese werden halbjährlich als Onlinekurse und/oder Präsenzkurse (an unterschiedlichen Standorten in Brandenburg) angeboten und sind kostenfrei.
Telefonische sowie schriftliche Beratungen zur KSJE erhalten Sie durch das Projektteam im BIfF.
Kontaktdaten Projektteam:
Telefon: 030 74 73 58 69
E-Mail: ksje(at)biff.eu
Gefördert von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Meist gestellte Fragen zum Projekt
Gesetzeslage und Finanzen
Muss die Sprachstandsfeststellung und die kompensatorische Sprachförderung in jeder Kita des Landes Brandenburg durchgeführt werden?
Im Kitagesetz des Landes Brandenburg ist in § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte, Absatz 1 die Durchführung des Verfahrens der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung festgehalten. Hier steht Folgendes geschrieben: […] „Die Kindertagesstätten sind berechtigt und verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderkurse durchzuführen.“ […]
Die aktuelle Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung - SfFV) finden Sie hier.
Wie geht das Landesprogramm 'Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung' weiter?
Die kompensatorische Sprachförderung wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der elementaren Bildung in Brandenburger Kindertagesstätten sein. Parallel zur kompensatorischen Sprachförderung wird auch die alltagsintegrierte Sprachförderung weiter unterstützt, z. B. mit dem Landesprogramm ,Sprachberatung‘.
Alltagsintegrierte Sprachförderung wird von allen Fachkräften einer Einrichtung angewendet, um Kinder mit einem beobachteten Sprachförderbedarf in allen Altersgruppen zu unterstützen. Die Sprachbeobachtung kann z. B. mit den ‚Meilensteinen der Sprachentwicklung‘ erfolgen.
Kompensatorische Sprachförderung wird von der speziell dafür fortgebildeten Fachkraft durchgeführt. Sie wird angewendet, wenn trotz aller alltagsintegrierten Bemühungen des gesamten Teams, auch im Jahr vor der Einschulung noch eine Sprachauffälligkeit besteht. Dies wird mit dem ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) oder dem ‚Kindersprachtest‘ (KISTE) im Jahr vor der Einschulung festgestellt.
Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Ansätze, die jedoch immer Hand in Hand gehen. Deshalb bleiben die Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE und das Sprachförderprogramm ,Handlung und Sprache‘, wie im Schulgesetz (§ 37 Absatz 2) verankert, erhalten. Eine Übersicht über das aktuelle Verfahren finden Sie hier.
Wie werden die zusätzlich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellten Mittel verteilt?
Zu dieser Frage findet sich auf Seite des Informationsscheibens des MBJS vom 13.01.2026 folgender Passus:
"Die vom MBJS zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel stehen zweckgebunden für die KSJE zur Verfügung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für die Durchführung der Sprachstandsfeststellung mit dem SSV ein zeitlicher Umfang von 30 Minuten pro Kind eingeplant werden soll; für die Durchführung der Fördereinheiten in der kompensatorischen Sprachförderung im gemäß § 5 Abs. 4 SfFV vorgesehenen Förderzeitraum von mindestens 12 Wochen werktäglich [Anm.: Damit ist täglich gemeint.] ein zeitlicher Umfang von 30 Minuten reiner Förderzeit zzgl. Vor- und Nachbereitung für die KSJE-Fachkraft. Es liegt in Verantwortung des Trägers, den in seiner Trägerschaft befindlichen Kindertagesstätten entsprechende personelle Ressourcen zur Verfügung zu stellen und in der Dienstplanung zu berücksichtigen. Dem Land ist die zweckgemäße Verwendung der Mittel durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe nachzuweisen."
Die finanziellen Mittel für Personal und evtl. Sachmittel werden also vom MBJS an die Landkreise (Jugendämter) weitergeben und von dort aus weiter verteilt. Die Entscheidung darüber, wie das Geld verteilt wird, obliegt den Jugendämtern in den Landkreisen. Konkrete Fragen zum Verteilungsschlüssel an die Kitas bzw. Kita-Träger kann die Kita-Praxisberatung des jeweiligen Landkreises beantworten.
Wie sollen die finanziellen Mittel für die kompensatorische Sprachförderung verwendet werden?
Die Mittel stehen zweckgebunden für die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung zur Verfügung und dienen zur Absicherung der zusätzlichen Kosten für die personelle Umsetzung des Landesprogramms.
Die Mittel werden für die erforderliche Stundenanpassung des Personals benötigt, denn für jedes durchgeführte SSV und für jede der 64 Fördereinheiten wird eine halbe Stunde Zeit am Kind verbracht. Zusätzlich ist Vor- und Nachbereitungszeit (Materialbereitstellung, Dokumentation, Elterngespräche, Vorbereitung des Elternabends, Information des Teams) erforderlich.
Der Träger entscheidet in Zusammenarbeit mit der Kita-Leitung, wie das Geld genau in der Kita eingesetzt wird.
Option 1: Die KSJE-Fachkraft erhöht ihre Stunden.
Option 2: Die KSJE-Fachkraft erhöht ihre Stundenzahl nicht. In der Zeit der KSJE steht sie damit weniger Stunden für Regelbetreuung zur Verfügung. Diese Zeit muss durch eine andere Fachkraft abgedeckt werden, die dementsprechend ihre Stunden erhöht.
Option 3: Die zusätzlichen Mittel fließen in den Personalschlüssel der gesamten Kita ein, da Stunden aus der Regelbetreuung der KSJE-Fachkraft in der Zeit der KSJE durch verschiedene Fachkräfte übernommen werden.
Mehr Mittel als die, die für die Absicherung der Personalkosten benötigt werden, stehen generell nicht zur Verfügung. Die Mittel können nur im Ausnahmefall für Sachkosten verwendet werden, wenn keine Personalkosten entstanden sind. Das ist der Fall, wenn bei keinem Kind eine Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE nicht erfolgen muss, weil die Fachkräfte aufgrund allgemeiner Entwicklungsbeobachtung bzw. mit Hilfe systematischer Verfahren gem. § 4 Absatz 3 SfFV keine Hinweise auf Sprachförderbedarfe festgestellt haben (nur in diesem Fall fallen auch keine zusätzlichen Personalkosten an). Insofern sind der Verwendung der Mittel für Sachausgaben enge Grenzen gesetzt; sie stehen nicht für beliebige Anschaffungen zur Verfügung.
Sind die Kitas verpflichtet, die Sprachstandsfeststellung und die kompensatorische Sprachförderung bei Hauskindern durchzuführen?
Im Kitagesetz des Landes Brandenburg ist in § 3 Absatz 1 Folgendes geregelt: […] „Einrichtungen in freier Trägerschaft können diese Aufgabe auch für Kinder durchführen, die in keinem Betreuungsverhältnis zu einer Kindertageseinrichtung stehen; kommunale Einrichtungen sind hierzu verpflichtet.“ […]
Sind die Hauskinder während der Zeit der kompensatorischen Sprachförderung versichert?
Ja, die Hauskinder sind in der Zeit, in der sie sich für die kompensatorische Sprachförderung in der Kita aufhalten, versichert. Im Gesetz heißt es hierzu (Neufassung des § 2 Absatz 1 Nr. 8a SGB VII): „Kraft Gesetzes sind versichert: Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer landesrechtlichen Regelung bedürfen, [...] sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt.“
Warum kann die kompensatorische Sprachförderung nicht von Kindertagespflegepersonen durchgeführt werden?
Kindertagespflegepersonen (KTPP) können an der Fortbildung im Landesprogramm teilnehmen, doch sie sind im Anschluss nicht berechtigt, die Sprachstandsfeststellung oder Sprachförderung durchzuführen. Das MBJS gibt dazu folgende Erläuterung:
"Die Kindertagesstätten sind gemäß § 3 Abs. 1 S. 6 KitaG berechtigt und verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderkurse durchzuführen. Darüber hinaus sind kommunale Einrichtungen verpflichtet, diese Aufgabe auch für Kinder durchzuführen, die in keinem Betreuungsverhältnis zur Kita stehen, § 3 Abs. 1 S. 7 KitaG; freie Träger können dies freiwillig für diese Kinder übernehmen. Das KitaG sieht die Sprachstandsfeststellung und -förderung damit grundsätzlich als eine Aufgabe der Kindertagesstätten.
Diese Rechtsvorgaben gelten auch für Kinder, die in der Kindertagespflege betreut werden. Aufgrund dieser aktuellen Rechtslage ist es derzeit nicht möglich, dass die KTPP selbst die Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung durchführt."
Sprachstandsfeststellung und Ausfüllen des Bestätigungsformulars für die Schule
Welche Kinder nehmen am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil und wie wird das auf dem Bestätigungs-Zettel für die Schulanmeldung festgehalten?
Grundsätzlich nehmen alle Kinder im Jahr vor der Einschulung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil, denn auch bei Kindern ohne Sprachförderbedarf werden die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung' oder ein anderes geeignetes Instrument zur Beobachtung der Sprachentwicklung angewandt. Im Jahr von der Einschulung wird diese Dokumentation von der KSJE-Fachkraft im Hinblick darauf geprüft, ob eine vertiefende Sprachstandsfestellung mit SSV oder KISTE sinnvoll erscheint.
Besteht nach Auswertung der ‚Meilensteine der Sprachentwicklung' kein Verdacht auf Sprachförderbedarf, müssen SSV oder KISTE nicht angewendet werden. Frage 1 wird auf dem Bestätigungsdokument mit „Nein“ angekreuzt, Frage 2 mit „Ja“, die Fragen 3 und 4 mit „Nein“. Besteht nach Auswertung der ‚Meilensteine' ein Verdacht auf Sprachförderbedarf, wird im nächsten Schritt SSV oder KISTE durchgeführt. Gegebenenfalls werden dann auch die Fragen 3 und 4 mit "Ja" beantwortet.
Einige Kinder sind von der Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung befreit. Dazu gehören Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung in logopädischer Behandlung oder Sprachtherapie befinden, aber auch Kinder mit anderen Einschränkungen, für die die Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE eine Überforderung darstellen würde. Diese Kinder können getestet werden, sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Kinder, die sich in einer Frühförderung befinden, die jedoch NICHT die Sprache als Schwerpunkt hat, nehmen regulär am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil.
Kinder, bei denen eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung bereits beendet ist oder sie lediglich für die Zukunft geplant ist, nehmen ebenfalls regulär am Verfahren teil.
Was bedeutet es, dass Kinder in sprachtherapeutischer Behandlung (z. B. Logopädie) von der Verpflichtung zur Sprachstandsfeststellung befreit sind? Wie wird das auf dem Schreiben für die Schule vermerkt? Können sie trotzdem gefördert werden?
Hierzu erläutert das Informationsschreiben des MBJS vom 13.03.2026 Folgendes:
"Gemäß § 3 Abs. 3 SfFV sind Kinder, die sich in sprachtherapeutischer Behandlung befinden und Kinder, bei denen auf Grund der Art und Schwere ihrer Behinderung eine Sprachförderung nicht durchgeführt werden kann, von der Verpflichtung zur Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung befreit. Diese Regelung wurde getroffen, um eine mögliche Überforderung von Kindern zu vermeiden. Ist der Aspekt der Überforderung nicht gegeben, eröffnet § 5 Abs. 6 SfFV die Option, jenen Kindern nach individueller Abwägung eine Teilnahme an der kompensatorischen Sprachförderung zu ermöglichen. Jene Kinder pauschal auszuschließen, erscheint genauso wenig zielführend im Sinne einer kindzentrierten Sichtweise, wie diese pauschal in die kompensatorische Sprachförderung zu integrieren. Die individuelle Sprachförderung erfolgt in Absprache der einrichtungsinternen pädagogische Fachkräfte mit den Sorgeberechtigten, behandelnden Therapeuten und ggf. der Fachberatung mit dem Schwerpunkt Sprache."
Das bedeutet, dass die Fachkraft entscheiden kann, SSV bzw. KISTE nicht durchzuführen, wenn es eine Überforderung für das betreffende Kind darstellen würde oder durch andere Stellen bereits ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde.
Wird entschieden, die Sprachstandsfeststellung aus den oben genannten Gründern nicht durchzuführen, wird auf Bestätigungsdokument zur Schulanmeldung die erste Frage „…war von der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandfeststellung befreit“ mit „Ja“ angekreuzt. Die zweite Frage „…hat am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen“ muss demzufolge mit „Nein“ beantwortet werden und damit automatisch auch die Fragen 3 und 4.
Ist der Aspekt der Überforderung nicht gegeben, kann die Sprachstandsfeststellung im Einverständnis mit den Sorgeberechtigten des Kindes durchgeführt werden. Auf dem Formular für die Schulanmeldung wird dann Frage 1 mit „nein“ beantwortet, Frage 2 mit „ja“ und die weiteren Fragen je nach Ergebnis der Sprachstandsfeststellung.
Es ist in der Praxis meist so, dass diese Kinder mit den ‚Meilensteinen der Sprachentwicklung‘ beobachtet wurden und ein erheblicher Sprachförderbedarf zu Tage tritt. Das ist auch gut so, weil die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ eine Arbeitshilfe für die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung darstellen.
Generell ist es gewünscht, dass Kinder in sprachtherapeutischer Behandlung an der kitaintegrierten Sprachförderung teilnehmen. Wenn es von den Sorgeberechtigten und der Logopädie befürwortet wird, kann die Fachkraft diese Kinder auch ohne selbst durchgeführten Sprachtest mit in die Förderung aufnehmen.
Nehmen Kinder, die noch geringe Deutschkenntnisse besitzen, an der Sprachstandsfeststellung teil? Wird bei ihnen SSV bzw. KISTE durchgeführt? Was wird auf der Bescheinigung für die Schulanmeldung vermerkt?
Grundsätzlich nehmen Kinder, die z. B. aufgrund ihres Migrationshintergrunds erst geringe oder noch keine Deutschkenntnisse besitzen, an der Sprachstandsfeststellung teil, denn zum Schulstart geht es darum, welchen Stand die Kinder in der deutschen Sprache im Vergleich zu Kindern ohne Migrationshintergrund haben. Je nach Entwicklungsstand in der deutschen Sprache ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fachkraft muss verantwortlich zum Wohle des Kindes entscheiden, wie sie vorgeht.
Fall 1
Spricht und versteht ein Kind noch kein oder nur sehr wenig Deutsch, können SSV oder KISTE eigentlich nicht sinnvoll durchgeführt werden, denn es würden vermutlich null Punkte herauskommen. Ein Kind mit vermutetem Sprachförderbedarf muss aber mit SSV oder KISTE getestet werden. Zum Umgang damit hatten die Dozierenden in den vergangenen Reflexionstreffen unterschiedliche Vorschläge, die wir intern noch einmal diskutiert haben. Hier die beste Lösung für das Dilemma: Die Fachkraft bricht den Test nach der ersten Frage ab und nimmt an, dass insgesamt ein sehr geringer Punktwert herausgekommen ist. Auf der Bescheinigung für die Schule wird folgendes eingetragen: Frage 1 wird mit „nein“ beantwortet, Frage 2 mit „ja“, Frage 3 und 4 auch mit „ja“. Damit ist der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan und dem Kind wurde der Sprachförderbedarf bescheinigt.
Auch Kinder mit geringeren Kenntnissen der deutschen Sprache haben den Anspruch und die Verpflichtung zur Teilnahme „an einer geeigneten Sprachförderung in einer Kindertagesstätte”, in einem Förderzeitraum von „mindestens zwölf Wochen”, „durch dafür besonders qualifizierte Fachkräfte”, „in der Regel in Kleingruppen oder durch besondere Angebote im Alltag der Kindertagesstätte”. Jetzt müssen also alle Beteiligten gemeinsam überlegen, welches die beste Förderung für dieses Kind ist. Ist es eine angepasste Form von ‚Handlung und Sprache‘ gepaart mit einer engeren Begleitung beim Spracherwerb im Kita-Alltag? Für Kinder mit geringen Deutsch-Kenntnissen ist eine alltagsintegrierte Sprachförderung, zum Beispiel im Rahmen dialogischer Bilderbuchbetrachtung, unterstützend und förderlich. Vielfältige Studien zeigen, dass insbesondere Dialogisches Lesen zur Erweiterung von Wortschatz und weiteren Sprachfähigkeiten beiträgt. Bestärken Sie die Eltern immer darin, die eigene Erstsprache mit dem Kind zu sprechen.
Fall 2
Besitzt das Kind bereits einen größeren Wortschatz, steht vielleicht die Grammatikentwicklung im Vordergrund. In dem Fall können SSV oder KISTE regulär zum Einsatz kommen. Zeigt sich, wie eventuell bereits vermutet, ein Förderbedarf in der deutschen Sprache, nimmt es an der Sprachförderung teil. Eine Förderung mit ‚Handlung und Sprache‘ ist für Kinder dieses Spracherwerbsstadiums möglich und sinnvoll. Während der Förderung achtet die KSJE-Fachkraft darauf, das Kind nicht zu überfordern und das Förderprogramm gegebenenfalls an den Sprachstand des Kindes anzupassen. Auf der Bescheinigung für die Schule wird genauso wie im ersten Fall angekreuzt.
Hinweis
Es kann sein, dass Kinder mit Migrationshintergrund im KISTE-Untertest SB benachteiligt sind, wenn sie durch den anderen Kulturkreis, in dem sie aufgewachsen sind, einige Begriffe (z. B. Osterhase) nicht kennen. Im SSV ist der Einfluss durch kulturspezifische Begrifflichkeiten geringer. Letztlich werden die Kinder mit Migrationshintergrund in der Schul-Realität weitgehend an der Norm der Kinder ohne Migrationshintergrund gemessen, so dass die Vermittlung kulturspezifischer Begriffe in der Sprachförderung sinnvoll ist.
Was passiert mit vorzeitig einzuschulenden und zurückgestellten Kindern?
Vorzeitig eingeschulte Kinder
Bei Kindern, die eventuell vorzeitig mit einem Alter von fünf Jahren in die Schule wechseln, werden die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ für das Alter 48 Monate angeschaut, um zu entscheiden, ob SSV oder KISTE zum Einsatz kommen. In der Regel ist nicht zu erwarten, dass bei diesen Kindern eine Sprachauffälligkeit vorliegt. Wenn die pädagogische Fachkraft gegen eine frühzeitige Einschulung Bedenken hat, sollte sie es den Eltern gegenüber ansprechen.
Zurückgestellte Kinder
Kinder, die von der Einschulung für ein Jahr zurückgestellt wurden, nehmen in der Regel zweimal an der Sprachstandsfeststellung und ggf. auch an der Förderung teil, da sie zweimal das Jahr vor der Einschulung absolvieren. Das ist inhaltlich gut begründbar, weil so ein möglicher Entwicklungsfortschritt dokumentiert werden kann, bzw. das Kind ein weiteres Mal in den Genuss der Förderung kommt. Es muss jedoch genau definiert werden, wo mögliche Gründe für die Rückstellung liegen und ob eventuell eine weitere diagnostische Abklärung notwendig ist.
Es muss darauf geachtet werden, dass SSV vor dem 6. Geburtstag angewendet wird, da das Instrument nur bis 5 Jahre und 11 Monate normiert ist. Ist das nicht möglich, können 6-jährige Kinder bis 2027 mit KISTE getestet werden, weil bei KISTE eine Normierung für die Altersgruppe vorliegt. Ist ein Test mit KISTE nicht möglich, kann SSV für Fünfjährige noch einmal zum Einsatz kommen. Das ermöglicht zumindest ein Vergleich zum Entwicklungsstand, der bei einer regulären Einschulung notwendig wäre.
Die Förderung
Was ist das Sprachförderprogramm ‚Handlung und Sprache‘?
Die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ hat das Ziel, den Wortschatz der Kinder auf eine spielerische und strukturierte Art und Weise zu erweitern und es bei der Bildung grammatikalischer Strukturen zu unterstützen. Die Kinder sollen vor allen Dingen Spaß und Motivation zum Sprechen erfahren.
Die Sprachförderung im Landesprogramm ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ findet über einen Zeitraum von 12 Wochen täglich für ca. eine halbe Stunde in Kleingruppen mit der speziell dafür fortgebildeten Kita-Fachkraft statt.
Für Artikulationsstörungen, wie z. B. Stottern oder Probleme mit der Lautbildung ist ‚Handlung und Sprache‘ nicht geeignet. Kinder mit u. a. diesen Sprachstörungen müssen fachärztliche oder sprachtherapeutische Behandlung (z. B. Logopädie) in Anspruch nehmen. Das Sprachförderprogramm ist eine allgemeine kitaintegrierte Sprachanregung und ersetzt nicht den Besuch beim Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder die logopädische Diagnostik und Behandlung, wenn Kinder eine Sprachstörung aufweisen.
Wie wird mit Fehlzeiten der Kinder umgegangen?
Durch die Verankerung der kompensatorischen Sprachförderung im Schulgesetz besteht für die Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, eine Teilnahmeverpflichtung (§3 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung).
Wenn Kinder unentschuldigt in der Förderung fehlen, sollte zunächst immer das konstruktive Gespräch zwischen Kita und Eltern geführt werden, um mögliche Gründe und Lösungen anzusprechen. Im äußersten Fall kann die Kita das Schulamt informieren, so dass Sanktionen nach dem Schulgesetz (Anhörung, Zwangsgeld) erfolgen.
Bei entschuldigtem Fehlen mehrerer Kinder, z. B. im Krankheitsfall, ist es wichtig, die betroffenen Kinder nach der Rückkehr wieder gut in das Förderprogramm einzubeziehen. Die Fachkraft kann beispielsweise während der Fehlzeit mit dem Rest der Gruppe etwas langsamer vorangehen, und wenn alle Kinder wieder gesund sind, an dem Punkt der Förderung weitermachen, an dem mit allen aufgehört wurde.
Fehlt ein Kind über einen längeren Zeitraum, muss versucht werden, mit dem Kind den Anschluss an die Gruppe zu erreichen. Das kann zum Beispiel über eine alltagsintegrierte Unterstützung durch die Bezugsfachkraft, die gezielte Einbindung der Eltern und eine zusätzliche Begleitung mit alltagsintegrierten Varianten von Fördereinheiten erfolgen (siehe dazu ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘). Die KSJE-Fachkraft orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen und den Lernverläufen in ihrer Fördergruppe, um das beste Vorgehen für ein Kind mit Fehlzeiten zu initiieren.
Wie verfährt die Fachkraft, wenn ein Kind das Förderziel einer Einheit nicht erreicht?
Wenn ein Kind das Förderziel der Einheit nicht erreicht, wird die Fördereinheit am folgenden Tag mit einem anderen Spiel noch einmal durchgeführt, um dem Kind das Absolvieren des Lernziels zu ermöglichen. Das Fortschreiten des Programms entscheidet sich an den Bedürfnissen der Kinder. Werden für eine Einheit zwei Tage statt eines Tages benötigt, ist es in Ordnung. Bedeutsam ist, dass der rote Faden im Lernprozess der Kinder nicht abreißt. Als Daumenregel gilt, dass nach drei fehlgeschlagenen Versuchen trotzdem zur nächsten Fördereinheit übergegangen wird.
Wie wird mit einem Kind umgegangen, das zwar Sprachförderbedarf hat, aber durch sein Verhalten als nicht gruppenfähig erscheint?
Die Kita kann generell kein Kind von der Förderung ausschließen, welches zur Förderung verpflichtet ist.
Wenn der Fördergewinn für die Gruppe durch das Verhalten eines Kindes gefährdet ist, muss für dieses Kind nach Ursachen und einer Lösung gesucht werden. Welches Grundbedürfnis ist für dieses Kind eventuell nicht erfüllt oder welches andere Entwicklungsbedürfnis steht gerade im Vordergrund? Individuell für das Kind und mit der Familie (eventuell auch unter Einbezug der Schule, des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle oder des Sozialpädagogischen Dienstes) sollte überlegt werden, wie das Kind am besten unterstützt werden kann. Die Sprachförderung kann eventuell mit dem einzelnen Kind in alltagsintegrierter Form (z. B. unter Anwendung des Materials ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘) durchgeführt oder eine logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung im Einzelsetting in Betracht gezogen werden.
Materialien
Welche Materialien gibt es für die Fachkräfte in der kompensatorischen Sprachförderung und wie kann ich sie erhalten?
Die in der KSJE eingesetzten Materialien und Instrumente stehen immer wieder auf dem Prüfstand, werden aktualisiert oder ggf. ersetzt, um der Weiterentwicklung des Landesprogramms gerecht zu werden. Aktuell stehen vom MBJS und dem BIfF folgende Materialien für den Einsatz in der Fortbildung und in der Durchführung der KSJE zur Verfügung:
• Meilensteine der Sprachentwicklung
• Sprachscreening für das Vorschulalter (SSV)
• Sprachförderprogramm ‚Handlung und Sprache‘
• Bildmaterial zum Sprachförderprogramm
• Broschüre ,Ideen zur Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘
• Kursreader zur Fortbildung
• Bis 2027: Kindersprachtest (KISTE)
Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ verteilen die Jugendämter der Landkreise und kreisfreien Städte an jede Einrichtung. Die benötigten Protokollbögen für SSV und KISTE können beim BIfF bestellt werden. Das Manual für SSV bekommen die KSJE-Fachkräfte bei der Teilnahme der Fortbildung oder beim Besuch des Reflexionstreffens zur SSV-Einführung. Alle übrigen Materialien erhalten die Fachkräfte in der Fortbildung. Bei Bedarf können diese beim BIfF nachbestellt werden.
Was ist das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘, ab wann gilt es und wie kann ich es erhalten?
Das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) ist ein Instrument zur Sprachstandsfeststellung, das vom MBJS zum Einsatz in der KSJE anerkannt wurde. Das offizielle Anerkennungsschreiben finden Sie hier. SSV ersetzt ab sofort den ‚Kindersprachtest‘ (KISTE). SSV besteht nur aus zwei Untertests (statt vier bei KISTE) und erfordert in der Durchführung weniger Zeit.
Alle für KSJE fortgebildeten Fachkräfte erhalten in den Reflexionstreffen zur SSV-Einführung eine Qualifizierung für das neue Instrument sowie die benötigten Materialien für ihre Einrichtung. In den 11-tägigen Fortbildungen für neue KSJE-Fachkräfte wird SSV ebenfalls eingeführt.
Bis zum 31.07.2027 kann als Übergangszeitraum weiterhin KISTE genutzt werden, so dass alle Einrichtungen ausreichend Zeit für die Umstellung haben.
Muss ich die Original-Protokollbögen für SSV bzw. KISTE verwenden und wo kann ich sie nachbestellen?
Die Protokollbögen für SSV und KISTE sind durch das Urheberrecht geschützt. Sie dürfen also nicht kopiert werden. Eine Ausnahme besteht bei der Anwendung zu Übungszwecken, weshalb sie in der Fortbildung in Auszügen als Arbeitsblatt eingesetzt werden. Für die tatsächliche Sprachstandsfeststellung in der Kita können Sie die für das aktuelle Kita-Jahr benötigten Bögen im BIfF per E-Mail an ksje@biff.eu oder telefonisch kostenfrei bestellen.
Was passiert mit den Materialien, wenn eine fortgebildete Fachkraft die Kita verlässt?
Die Materialien zur KSJE, insbesondere SSV und KISTE, sind Eigentum der Einrichtung und verbleiben dort. Jede Kita verfügt inzwischen über mindestens ein Exemplar von KISTE oder ein SSV-Manual, ein Exemplar von ‚Handlung und Sprache‘ sowie das zugehörige Bildmaterial. Der Kursreader und die persönlichen Notizen gehören selbstverständlich den Privatpersonen.
Wie werden die Materialien in der Einrichtung aufbewahrt?
Die Materialien zur Sprachstandsfeststellung sowie Materialien mit Daten von Kindern müssen unter Verschluss gehalten werden. Dazu gehören Protokollbögen, SSV-Manual und KISTE. Das ist einerseits aus Datenschutz-Gründen wichtig und andererseits sollen die Test-Aufgaben nicht versehentlich zur Sprachförderung genutzt werden. Dadurch verlöre der Test an Messfähigkeit.
Die Materialien zur Sprachförderung (‚Handlung und Sprache‘, das Bildmaterial, die Broschüre zu weiterführenden Ideen sowie andere Sprach-Materialien) sollen dem gesamten Team zugänglich sein, damit sich alle Fachkräfte über die Inhalte der KSJE informieren und gemeinsam die Sprachentwicklung der Kinder unterstützen können.
Was sind die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ und wo sind sie erhältlich?
Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ sind ein Beobachtungsverfahren, anhand dessen beurteilt werden kann, ob die Sprachentwicklung bei zwei- bis fünfjährigen Kindern altersgerecht verläuft oder ob sich Verzögerungen oder Risiken in der Entwicklung andeuten.
Das Beobachtungsverfahren ist für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und für Kindertagespflegepersonen gedacht. Die gezielte Beobachtung ermöglicht es den pädagogischen Fachkräften, Schlussfolgerungen für die Gestaltung ihrer alltäglichen sprachlichen Bildungsarbeit zu ziehen.
Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ können Sie bei Ihrer Kita-Praxisberatung des Landkreises bestellen oder auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über folgende Verlinkungen Beobachtungsbögen und Handanweisung kostenfrei herunterladen.
Ist die Anwendung der Meilensteine verpflichtend?
Die Kitas im Land Brandenburg sind zur kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes ihrer Kinder verpflichtet.
Das MBJS empfiehlt dafür die Anwendung der ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘, da es sich dabei um ein leicht handhabbares und gleichzeitig aussagekräftiges Instrument handelt, das eine konkrete Arbeitsgrundlage für die alltagsintegrierte Förderung in der Kita bietet. Es ist den Kitas jedoch freigestellt, andere etablierte Verfahren, wie z. B. Entwicklungstabellen, zu nutzen. Die Sprachentwicklung muss jedoch in ihren unterschiedlichen Facetten (Lexik, Morphologie, Syntax, Kommunikation etc.) erfasst werden, es sollten differenzierte Aussagen zur Sprachentwicklung möglich sein und es sollte einen klaren Indikator für die Sprachstandsfeststellung im Rahmen der KSJE (mit SSV bzw. KISTE) geben.
Die Auswertung der ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ erfolgt anhand von Ampelfarben, welche einen Hinweis auf das weitere Vorgehen in der Unterstützung des Kindes geben. “Grün” steht für ein altersgerechte Sprachentwicklung in den erfassten Sprachbereichen. “Gelb” weist auf sich andeutende Sprachauffälligkeiten hin, die einer erhöhten Aufmerksamkeit und pädagogischen Begleitung bedürfen. “Rot” steht für eine bereits ausgeprägte Sprachauffälligkeit, die über die gesamte Kita-Zeit systematisch mit alltagsintegrierter Sprachförderung begleitet werden muss. Bei “gelb” und “rot” erfolgt im Jahr vor der Einschulung eine Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE.
Die Fortbildung
Wann und wo starten die Fortbildungen?
Die Fortbildungen finden zweimal im Jahr entweder als Präsenzkurse oder als Onlinekurse statt. Im ersten Halbjahr (Januar/Februar) starten Kurse und im 2. Halbjahr (September/Oktober) ebenfalls. Wie viele Kurse stattfinden und in welchen Orten/Landkreisen, entscheidet sich aufgrund der Anmeldungen. Die Plätze werden über einen Verteilungsschlüssel vergeben.
Die Fortbildungstermine liegen grundsätzlich außerhalb der Brandenburgischen Schulferien.
Wer kann an der Fortbildung teilnehmen?
An der Fortbildung kann mindestens eine pädagogische Fachkraft aus jeder Kita des Landes Brandenburg teilnehmen. Bei Bedarf ist auch die Anmeldung mehrerer pädagogischer Fachkräfte aus einer Kita möglich.
Die Fachkraft sollte:
- ein Sprachvorbild für Kinder darstellen, d. h. Deutsch auf erstsprachlichem Niveau und grammatikalisch korrekt sprechen,
- ein Interesse an Sprache und Sprachförderung mitbringen, empathisch sein und einfühlsam in die Interaktion gehen können,
- einer umfangreichen Fortbildung gewachsen sein und die Bereitschaft mitbringen, zwischen den Modulen eigenständig die Fortbildungsinhalte zu vertiefen,
- im Idealfall über einige Jahre Berufserfahrung verfügen,
- in den kommenden Jahren die KSJE in der Einrichtung durchführen können,
- drei bis fünf Monate im Jahr im Dienstplan festgeschriebene Zeiten haben, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einführung täglich durchzuführen und
- die kitaintegrierte Sprachförderung im Team und den Eltern vorstellen können.
Auch, wenn die Fortbildung nur von einer Fachkraft absolviert wird, ist die kompensatorische Sprachförderung eine Teamaufgabe, denn während der Zeit der Sprachstandsfeststellung und -förderung ist zusätzliche Zeit erforderlich, für die der Träger zusätzliche finanzielle Mittel vom MBJS erhält. Die Sprachförderkraft kann mit der zusätzlich finanzierten Zeit für die KSJE ihre Arbeitsstunden aufstocken. Ist dies nicht möglich und sie bleibt Sie bei ihrem Stundenkontingent, müssen die Zeiten der Regelbetreuung mit den zusätzlichen Mitteln von anderen Teammitgliedern abgedeckt werden.
Wann können wir uns für die Fortbildung anmelden?
Sie können sich jederzeit für die Fortbildung anmelden. Klicken Sie hier für mehr Informationen zum Anmeldeverfahren.
Wie sind die Kosten für die Fortbildung?
Die Fortbildung ist für die teilnehmenden Kitas kostenfrei, einschließlich der Materialien. Allerdings müssen mögliche Fahrtkosten selbst getragen werden.
Wie gestaltet sich die Fortbildung?
Die Fortbildung kann als Onlinekurs oder als Präsenzkurs absolviert werden. Sie besteht aus fünf je zweitägigen Modulen mit inhaltlich aufeinander aufbauenden Schwerpunkten. Abschließend folgt nach einigen Monaten ein Tag, um die Umsetzung in der Praxis aufzuarbeiten, Fragen zu klären und die genutzten Verfahren zu üben.
| Modul I Modul II Modul III Modul IV Modul V Modul VI | (2 Tage) (2 Tage) (2 Tage) (2 Tage) (2 Tage) (1 Tag) | Grundlagen der kitaintegrierten Sprachförderung Sprache, Sprachentwicklung und Sprachstörungen Sprachförderung mit Kindern Sprachstandsfeststellung Zusammenarbeit mit Eltern Umsetzung in der Praxis |
Zwischen den Modulen liegen jeweils einige Wochen Zeit, um die bearbeiteten Inhalte zu festigen und die erlernten Instrumente in der Praxis zu erproben. Hier werden von der teilnehmenden Fachkraft eine aktive Mitarbeit und von der jeweiligen Kita die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen erwartet, um den anspruchsvollen Inhalten und Instrumenten gerecht werden zu können.
Das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) sowie das Sprachförderprogramm müssen von der Fachkraft mit einigen Kindern geübt werden. Eine ca. 15-minütige Sequenz sollte dabei per Video aufgezeichnet werden, um sie ausschließlich im Rahmen der Fortbildung zu besprechen. Hier braucht es die Unterstützung von Leitung und/oder Träger, um Eltern zu gewinnen, die der Aufzeichnung einer Videosequenz zustimmen. Eventuell ist eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Das Video wird nicht veröffentlicht, sondern nur in der Fortbildung angesehen, um ein Feedback des*der Dozierenden zu ermöglichen.
Beginnen die pädagogischen Fachkräfte während der Fortbildung mit der Sprachstandsfeststellung und der Förderung?
Während der Fortbildung üben die Fachkräfte mit einigen Kindern (vorzugsweise mit Kindern, die nicht an der späteren Förderung teilnehmen werden) Sequenzen aus der Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ und die Sprachstandsfeststellung mit SSV. Diese Beispiele werden in den folgenden Modulen aufgegriffen und besprochen. Teilweise beginnen die Fachkräfte auch schon während der Fortbildung mit der Förderung mit ‚Handlung und Sprache‘ (nach dem 3. Modul) und mit der regulären Sprachstandsfeststellung (nach dem 4. Modul).
Welche Ressourcen werden für die Fortbildung einer Fachkraft aus der Kita benötigt?
Die Fortbildung selbst und die Materialien für die Fortbildung sowie die Durchführung der Kompensatorischen Sprachförderung sind für die Kitas kostenfrei. Sie werden vom MBJS finanziert.
Die elf Fortbildungstage dauern jeweils von 9 bis 16 Uhr. Für diese Zeit muss die teilnehmende Person vom laufenden Kita-Betrieb freigestellt sein. Bei Präsenz-Fortbildungen kommen ggf. Fahrtzeiten und Fahrtkosten zum Veranstaltungsort hinzu. Bei Online-Fortbildungen findet vor dem ersten Modul eine zweistündige Einführung in den Umgang mit der Kursplattform statt. Die Teilnahme daran ist verpflichtend.
Bei einer Teilnahme an einer Online-Fortbildung benötigt die Fachkraft einen Computer oder Laptop mit Mikrofon, Lautsprechern (oder Headset), Kamera und einer guten Internetverbindung sowie einen störungsfreien Raum (in der Kita oder ggf. zu Hause). Die Fachkraft sollte außerdem die Möglichkeit haben, einzelne Unterlagen zu drucken.
Zwischen den Fortbildungsmodulen sind jeweils ca. drei Stunden für die Durchführung der Hausaufgaben und Übungen einzuplanen. Hierfür ist eine aktive Unterstützung durch die Einrichtung erforderlich. Insbesondere die obligatorische Videoaufzeichnung einer sprachdiagnostischen oder pädagogischen Situation erfordert die Mitwirkung der Einrichtung, um der Fachkraft in der Fortbildung eine Rückmeldung zu ihrem Lernfortschritt zu ermöglichen.
Die Reflexionstreffen
Was sind die Reflexionstreffen und warum lohnt sich die Teilnahme?
Jede im Projekt fortgebildete Fachkraft wird einmal jährlich zu einem Reflexionstreffen in ihrem Landkreis eingeladen bzw. kann sich dafür anmelden.
In diesen Treffen werden Fragen der Teilnehmenden beantwortet, Neuigkeiten aus dem Projekt weitergegeben, Verfahren geübt und ggf. neue Materialien verteilt. Darüber hinaus wird in jedem Jahr ein neues inhaltliches Thema vertieft, um neue Ideen für die Arbeit im Landesprogramm zu bekommen.
Die fortgebildete Fachkraft sollte möglichst einmal pro Jahr teilnehmen, um an Weiterentwicklungen teilzuhaben, ihre Fertigkeiten aufzufrischen und im Austausch mit ihren Kolleg*innen im Landkreis zu bleiben.
Wird das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) in den Reflexionstreffen besprochen?
SSV wurde in den Reflexionstreffen des Jahres 2025 eigeführt. Dort wurden alle Materialien (Manual und Protokollbögen) ausgegeben. Da nicht alle KSJE-Fachkräfte in 2025 am Reflexionstreffen teilnehmen konnten, gibt es auch im Jahr 2026 noch die Gelegenheit Reflexionstreffen zur SSV-Einführung zu besuchen. Die Mehrzahl der Reflexionstreffen im Jahr 2026 widmet sich der Vertiefung des neuen Instruments. Die Vertiefung kann nur besucht werden, wenn die Fachkraft bereits die Einführung absolviert bzw. SSV in ihrer 11-tägigen Fortbildung behandelt hat.
Ich habe die Kita gewechselt. Wie kann ich die Einladungen zu den Reflexionstreffen weiterhin erhalten?
Einen Adresswechsel können Sie uns entweder per E-Mail, per Telefon oder durch einen Vermerk auf der Teilnehmerliste beim Besuch eines Reflexionstreffens mitteilen. Die neue (E-Mail-)Adresse wird in unsere Datenbank aufgenommen und Sie erhalten Neuigkeiten künftig dorthin.
Wo finden die Reflexionstreffen statt und wie kann ich mich dazu anmelden?
Sie erhalten einmal jährlich eine E-Mail mit den Terminen für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Zum Anmelden klicken Sie einfach auf Ihren Wunschtermin und füllen das Online-Anmeldeformular aus. Bei Adressänderungen freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail, damit Sie weiterhin informiert bleiben.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Telefonische sowie schriftliche Beratungen zur Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung erhalten Sie durch das Projektteam im Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.
Kontaktdaten Projektteam:
Telefon: 030 74 73 58 69
E-Mail: ksje(at)biff.eu
Anmeldung und Termine
Fortbildung
Bitte klicken Sie hier, um sich direkt für eine der im zweiten Halbjahr 2026 stattfindenden Fortbildungen ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ (KSJE) anzumelden.
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Ende Mai/Anfang Juni 2026 werden die Fortbildungsplätze über einen Verteilungsschlüssel vergeben. Erst danach erhalten Sie eine Zusage oder Absage. Bei Erhalt einer Absage melden Sie sich bitte erneut für das nächste Halbjahr an.
Die Fortbildungen werden sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Die Veranstaltungsorte der Präsenzveranstaltungen richten sich nach den Anmeldezahlen aus den jeweiligen Landkreisen und können erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden. Der Anmeldeschluss für das zweite Halbjahr 2026 ist am 30.05.2026.
In diesem Dokument haben wir für Kita-Leitungen und Träger noch einmal wichtige Informationen zur Fortbildung zusammengefasst.
Reflexionstreffen
Fortgebildete KSJE-Fachkräfte können einmal pro Jahr an einem Reflexionstreffen teilnehmen. Für Termininformationen und Anmeldung zu einem Reflexionstreffen in diesem Jahr, klicken Sie bitte hier.
Downloads

Infoschreiben MBJS: Anerkennung Sprachscreening (SSV) für das Vorschulalter
PDF, 114.59 KB
Übersicht über das Verfahren der Sprachstandsfeststellung
PDF, 59.67 KB
Konzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in Kindertagsstätten
PDF, 223.77 KB
Teilnahmeformular Sprachstandsfeststellung
PDF, 347.16 KB
Teilnahmeformular Sprachförderung
PDF, 19.80 KB
Informationen des MBJS zur KISTE
PDF, 38.84 KB
Die Evaluationsstudie (EkoS) 2010
PDF, 5.32 MB
Information zum Inhalt der Fortbildung (KSJE)
PDF, 426.91 KB
Information für Kitaleitungen und Träger (KSJE)
PDF, 234.15 KB

