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Laufzeit seit 2005

Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Zielgruppe

Pädagogische Fachkräfte aus Kindertageseinrichtungen des Landes Brandenburg

Kurzbeschreibung

Das Landesprogramm ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ (KSJE) des Brandenburger Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) ermöglicht in allen Kitas des Landes eine Sprachstandsfeststellung mit dem Instrument ,Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) oder bis 2027 mit dem ‚Kindersprachtest für das Vorschulalter‘ (KISTE) und eine kitaintegrierte Sprachförderung mit dem Programm ,Handlung und Sprache‘ für Kinder im Jahr vor der Einschulung mit festgestelltem Förderbedarf. Für die Kinder/Eltern ist die Teilnahme an der Sprachstandsfeststellung und -förderung in § 37 des Brandenburgischen Schulgesetzes (BbgSchulG) geregelt. Klicken Sie hier für einen Einblick in die Verordnung.

Alle Kitas im Land Brandenburg sind verpflichtet, die kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung durchzuführen und bei Bedarf Fachkräfte nachqualifizieren zu lassen, um der Aufgabe gerecht zu werden. Das Berliner Institut für Frühpädagogik e. V. (BIfF) ist vom Land Brandenburg beauftragt, die dafür notwendigen Fortbildungen für Fachkräfte anzubieten. Diese werden halbjährlich als Onlinekurse und/oder Präsenzkurse (an unterschiedlichen Standorten in Brandenburg) angeboten und sind kostenfrei.

Telefonische sowie schriftliche Beratungen zur KSJE erhalten Sie durch das Projektteam im BIfF.

Kontaktdaten Projektteam:

Telefon: 030 74 73 58 69
E-Mail: ksje(at)biff.eu

Gefördert von

Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)

Meist gestellte Fragen zum Projekt

Gesetzeslage und Finanzen

Im Kitagesetz des Landes Brandenburg ist in § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte, Absatz 1 die Durchführung des Verfahrens der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung festgehalten. Hier steht Folgendes geschrieben: […] „Die Kindertagesstätten sind berechtigt und verpflichtet, bei den von ihnen betreuten Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung den Sprachstand festzustellen und, soweit erforderlich, Sprachförderkurse durchzuführen.“ […]

Die aktuelle Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung (SprachfestFörderverordnung - SfFV) finden Sie hier.

Die kompensatorische Sprachförderung wird auch in Zukunft ein wichtiger Bestandteil der elementaren Bildung in Brandenburger Kindertagesstätten sein. Parallel zur kompensatorischen Sprachförderung wird auch die alltagsintegrierte Sprachförderung weiter unterstützt, z. B. mit dem Landesprogramm ,Sprachberatung‘.

Alltagsintegrierte Sprachförderung wird angewendet, um Kinder vor einer entstehenden Sprachauffälligkeit zu schützen. Kompensatorische Sprachförderung kommt zum Einsatz, wenn trotz aller alltagsintegrierten Bemühungen eine Sprachauffälligkeit mit dem ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) oder dem ‚Kindersprachtest‘ (KISTE) festgestellt wurde. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Ansätze, die jedoch immer Hand in Hand gehen. Deshalb bleiben die Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE und das Sprachförderprogramm ,Handlung und Sprache‘, wie im Schulgesetz (§ 37 Absatz 2) verankert, erhalten. Eine Übersicht über das aktuelle Verfahren finden Sie hier.

Die finanziellen Mittel für Personal und evtl. Sachmittel werden an die Landkreise (Jugendämter) weitergeben und von dort aus weiter verteilt. Die Entscheidung darüber, wie das Geld verteilt wird, obliegt den Jugendämtern in den Landkreisen. Konkrete Fragen zum Verteilungsschlüssel an die Kitas bzw. Kita-Träger kann die Kita-Praxisberatung des jeweiligen Landkreises beantworten.

Die Mittel stehen zweckgebunden für die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung zur Verfügung und dienen zur Absicherung der zusätzlichen Kosten für die personelle Umsetzung des Landesprogramms.

Mehr Mittel als die, die für die Absicherung der Personalkosten benötigt werden, stehen generell nicht zur Verfügung. Die Mittel können nur im Ausnahmefall für Sachkosten verwendet werden, wenn keine Personalkosten entstanden sind. Das ist der Fall, wenn bei keinem Kind eine Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE nicht erfolgen muss, weil die Fachkräfte aufgrund allgemeiner Entwicklungsbeobachtung bzw. mit Hilfe systematischer Verfahren gem. § 4 Absatz 3 SfFV keine Hinweise auf Sprachförderbedarfe festgestellt haben (nur in diesem Fall fallen auch keine zusätzlichen Personalkosten an). Insofern sind der Verwendung der Mittel für Sachausgaben enge Grenzen gesetzt; sie stehen nicht für beliebige Anschaffungen zur Verfügung.

Im Kitagesetz des Landes Brandenburg ist in § 3 Absatz 1 Folgendes geregelt: […] „Einrichtungen in freier Trägerschaft können diese Aufgabe auch für Kinder durchführen, die in keinem Betreuungsverhältnis zu einer Kindertageseinrichtung stehen; kommunale Einrichtungen sind hierzu verpflichtet.“ […]

Ja, die Hauskinder sind in der Zeit, in der sie sich für die kompensatorische Sprachförderung in der Kita aufhalten, versichert. Im Gesetz heißt es hierzu (Neufassung des § 2 Absatz 1 Nr. 8a SGB VII): „Kraft Gesetzes sind versichert: Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer landesrechtlichen Regelung bedürfen, [...] sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt.“

Tagespflegekräfte können an der Fortbildung im Landesprogramm teilnehmen, doch sie sind im Anschluss lediglich berechtigt, die Sprachstandsfeststellung durchzuführen. Die Sprachförderung obliegt nach § 5 (5) der ,Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung‘ den Kitas.

Sprachstandsfeststellung und Ausfüllen des Bestätigungsformulars für die Schule

Grundsätzlich nehmen alle Kinder im Jahr vor der Einschulung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil, denn auch bei Kindern ohne Sprachförderbedarf werden die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ angewandt und im Jahr von der Einschulung einmal von der KSJE-Fachkraft überprüft.

Besteht kein Sprachförderbedarf, wird auf dem Bestätigungsdokument Frage 1 mit „Nein“ angekreuzt, Frage 2 mit „Ja“, die Fragen 3 und 4 mit „Nein“. Bei Kindern, mit denen zusätzlich SSV oder KISTE durchgeführt wurde, werden gegebenenfalls auch die Fragen 3 und 4 mit „Ja“ beantwortet.

Einige Kinder sind von der Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung befreit. Dazu gehören Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung in logopädischer Behandlung oder Sprachtherapie befinden, aber auch Kinder mit anderen Einschränkungen, für die die Sprachstandsfeststellung mit SSV oder KISTE eine Überforderung darstellen würde. Diese Kinder können getestet werden, sind aber nicht gesetzlich dazu verpflichtet.

Kinder, die sich in einer Frühförderung befinden, die jedoch NICHT die Sprache als Schwerpunkt hat, nehmen regulär am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil.

Kinder, bei denen eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung bereits beendet ist oder sie lediglich für die Zukunft geplant ist, nehmen ebenfalls regulär am Verfahren teil.

Kinder, die sich in logopädischer oder sprachtherapeutischer Behandlung befinden, oder andere Einschränkungen ausweisen, sind von der Verpflichtung zur Teilnahme am Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit. Das bedeutet, dass die Fachkraft entscheiden kann, SSV bzw. KISTE nicht durchzuführen, wenn es eine Überforderung für das betreffende Kind darstellen würde oder durch andere Stellen bereits ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde.

Auf dem Bestätigungsdokument zur Schulanmeldung würde in dem Fall die erste Frage „…war von der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandfeststellung befreit“ mit „Ja“ angekreuzt. Die zweite Frage „…hat am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen“ muss demzufolge mit „Nein“ beantwortet werden und damit automatisch auch die Fragen 3 und 4.

Ist der Aspekt der Überforderung nicht gegeben, kann die Sprachstandsfeststellung im Einverständnis mit den Sorgeberechtigten des Kindes durchgeführt werden. Auf dem Formular für die Schulanmeldung wird dann Frage 1 mit „nein“ beantwortet, Frage 2 mit „ja“ und die weiteren Fragen je nach Ergebnis der Sprachstandsfeststellung.

Es ist in der Praxis meist so, dass diese Kinder mit den ‚Meilensteinen der Sprachentwicklung‘ beobachtet wurden und ein erheblicher Sprachförderbedarf zu Tage tritt. Das ist auch gut so, weil die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ eine Arbeitshilfe für die pädagogischen Fachkräfte im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung darstellen.

Generell ist es gewünscht, dass Kinder in logopädischer Behandlung an der kitaintegrierten Sprachförderung teilnehmen. Wenn es die Kapazitäten der Fördergruppe erlauben (max. 6 Kinder pro Gruppe) und es von den Sorgeberechtigten und der Logopädie befürwortet wird, kann die Fachkraft diese Kinder auch ohne selbst durchgeführten Sprachtest mit in die Förderung aufnehmen.

Grundsätzlich nehmen Kinder, die z. B. aufgrund ihres Migrationshintergrunds erst geringe oder noch keine Deutschkenntnisse besitzen, an der Sprachstandsfeststellung teil, denn zum Schulstart geht es darum, welchen Stand die Kinder in der deutschen Sprache im Vergleich zu Kindern ohne Migrationshintergrund haben. Je nach Entwicklungsstand in der deutschen Sprache ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fachkraft muss verantwortlich zum Wohle des Kindes entscheiden, wie sie vorgeht.

Fall 1

Spricht und versteht ein Kind noch kein oder nur sehr wenig Deutsch, können SSV oder KISTE eigentlich nicht sinnvoll durchgeführt werden, denn es würden vermutlich null Punkte herauskommen. Ein Kind mit vermutetem Sprachförderbedarf muss aber mit SSV oder KISTE getestet werden. Zum Umgang damit hatten die Dozierenden in den vergangenen Reflexionstreffen unterschiedliche Vorschläge, die wir intern noch einmal diskutiert haben. Hier die beste Lösung für das Dilemma: Die Fachkraft bricht den Test nach der ersten Frage ab und nimmt an, dass insgesamt ein sehr geringer Punktwert herausgekommen ist. Auf der Bescheinigung für die Schule wird folgendes eingetragen: Frage 1 wird mit „nein“ beantwortet, Frage 2 mit „ja“, Frage 3 und 4 auch mit „ja“. Damit ist der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan und dem Kind wurde der Sprachförderbedarf bescheinigt. Jetzt können alle Beteiligten gemeinsam überlegen, welches die beste Förderung für dieses Kind ist. Ist es eine angepasste Form von ‚Handlung und Sprache‘? Benötigt das Kind eher einen externen Sprachkurs? Vielleicht eine engere Begleitung beim Spracherwerb im Kita-Alltag? Eventuell ist eine Rücksprache mit der Kita-Praxisberatung des Jugendamtes sinnvoll.

Fall 2

Besitzt das Kind bereits einen größeren Wortschatz, steht vielleicht die Grammatikentwicklung im Vordergrund. In dem Fall können SSV oder KISTE regulär zum Einsatz kommen. Erreicht das Kind nicht den kritischen Wert bei SSV oder den C-Wert 4 in den Tests IKO, SB und WO bei KISTE, nimmt es an der Sprachförderung teil, egal welchen Hintergrunds. Während der Förderung achtet die KSJE-Fachkraft darauf, das Kind nicht zu überfordern und das Förderprogramm gegebenenfalls an den Sprachstand des Kindes anzupassen. Auf der Bescheinigung für die Schule wird genauso wie im ersten Fall angekreuzt.

Hinweis

Es kann sein, dass Kinder mit Migrationshintergrund im KISTE-Untertest SB benachteiligt sind, wenn sie durch den anderen Kulturkreis, in dem sie aufgewachsen sind, einige Begriffe (z. B. Osterhase) nicht kennen. Im SSV ist der Einfluss durch kulturspezifische Begrifflichkeiten geringer. Letztlich werden die Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule weitgehend an der Norm der Kinder ohne Migrationshintergrund gemessen, so dass die Vermittlung kulturspezifischer Begriffe in der Sprachförderung sinnvoll ist.

Kann-Kinder

Als „Kann-Kinder“ werden Kinder bezeichnet, die eventuell vorzeitig mit einem Alter von fünf Jahren eingeschult werden. Hier werden die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ für das Alter 48 Monate angeschaut, um zu entscheiden, ob SSV oder KISTE zum Einsatz kommen. In der Regel ist nicht zu erwarten, dass bei diesen Kindern eine Sprachauffälligkeit vorliegt. Wenn die pädagogische Fachkraft gegen eine frühzeitige Einschulung Bedenken hat, sollte sie es den Eltern gegenüber ansprechen.

Zurückgestellte Kinder

Kinder, die von der Einschulung für ein Jahr zurückgestellt wurden, nehmen in der Regel zweimal an der Sprachstandsfeststellung und ggf. auch an der Förderung teil, da sie zweimal das Jahr vor der Einschulung absolvieren. Das ist inhaltlich gut begründbar, weil so ein möglicher Entwicklungsfortschritt dokumentiert werden kann, bzw. das Kind ein weiteres Mal in den Genuss der Förderung kommt. Es muss jedoch genau definiert werden, wo mögliche Gründe für die Rückstellung liegen und ob eventuell eine medizinische Abklärung notwendig ist.

Es wird empfohlen, 6-jährige Kinder mit KISTE zu testen, weil bei KISTE eine Normierung für die Altersgruppe vorliegt, während SSV nur bis zum Alter von 5 Jahren normiert ist. Ist ein Test mit KISTE nicht möglich, kann SSV für Fünfjährige noch einmal zum Einsatz kommen. So lässt sich trotzdem erkennen, wie das Kind im Vergleich zu anderen Vorschulkindern abschneidet.

Die Förderung

Die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ hat das Ziel, den Wortschatz der Kinder auf eine spielerische und strukturierte Art und Weise zu erweitern und es bei der Bildung grammatikalischer Strukturen zu unterstützen. Die Kinder sollen vor allen Dingen Spaß und Motivation zum Sprechen erfahren.

Die Sprachförderung im Landesprogramm ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ findet über einen Zeitraum von 12 Wochen täglich für ca. eine halbe Stunde in Kleingruppen mit der speziell dafür fortgebildeten Kita-Fachkraft statt.

Für Artikulationsstörungen, wie z. B. Stottern oder Probleme mit der Lautbildung ist ‚Handlung und Sprache‘ nicht geeignet. Kinder mit u. a. diesen Sprachstörungen müssen fachärztliche oder logopädische Behandlung in Anspruch nehmen. Das Sprachförderprogramm ist eine allgemeine kitaintegrierte Sprachanregung und ersetzt nicht den Besuch beim Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder die logopädische Diagnostik und Behandlung, wenn Kinder eine Sprachstörung aufweisen.

Durch die Verankerung der kompensatorischen Sprachförderung im Schulgesetz besteht für die Kinder, bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, eine Teilnahmeverpflichtung (§3 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung).

Wenn Kinder unentschuldigt in der Förderung fehlen, sollte zunächst immer das konstruktive Gespräch zwischen Kita und Eltern geführt werden, um mögliche Gründe und Lösungen anzusprechen. Im äußersten Fall kann die Kita das Schulamt informieren, so dass Sanktionen nach dem Schulgesetz (Anhörung, Zwangsgeld) erfolgen.

Bei entschuldigtem Fehlen mehrerer Kinder, z. B. im Krankheitsfall, ist es wichtig, die betroffenen Kinder nach der Rückkehr wieder gut in das Förderprogramm einzubeziehen. Die Fachkraft kann beispielsweise während der Fehlzeit mit dem Rest der Gruppe etwas langsamer vorangehen, und wenn alle Kinder wieder gesund sind, an dem Punkt der Förderung weitermachen, an dem mit allen aufgehört wurde.

Fehlt ein Kind über einen längeren Zeitraum, muss die Fachkraft eher individuell auf das Kind eingehen und versuchen, mit dem Kind den Anschluss an die Gruppe zu erreichen. Das kann zum Beispiel über zusätzliche Begleitung mit alltagsintegrierten Varianten von Fördereinheiten erfolgen (siehe dazu ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘). Die Fachkraft orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen und den Lernverläufen in ihrer Fördergruppe, um das beste Vorgehen für ein Kind mit Fehlzeiten zu finden.

Wenn ein Kind das Förderziel der Einheit nicht erreicht, wird die Fördereinheit am folgenden Tag mit einem anderen Spiel noch einmal durchgeführt, um dem Kind das Absolvieren des Lernziels zu ermöglichen. Das Fortschreiten des Programms entscheidet sich an den Bedürfnissen der Kinder. Werden für eine Einheit zwei Tage statt eines Tages benötigt, ist es in Ordnung. Bedeutsam ist, dass der rote Faden im Lernprozess der Kinder nicht abreißt. Als Daumenregel gilt, dass nach drei fehlgeschlagenen Versuchen trotzdem zur nächsten Fördereinheit übergegangen wird.

Die Kita kann generell kein Kind von der Förderung ausschließen, welches zur Förderung verpflichtet ist.

Wenn der Fördergewinn für die Gruppe durch das Verhalten eines Kindes gefährdet ist, muss für dieses Kind nach Ursachen und einer Lösung gesucht werden. Welches Grundbedürfnis ist für dieses Kind eventuell nicht erfüllt oder welches andere Entwicklungsbedürfnis steht gerade im Vordergrund? Individuell für das Kind und mit der Familie (eventuell auch unter Einbezug der Schule, des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle oder des Sozialpädagogischen Dienstes) sollte überlegt werden, wie das Kind am besten unterstützt werden kann. Die Sprachförderung kann eventuell mit dem einzelnen Kind in alltagsintegrierter Form (z. B. unter Anwendung des Materials ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘) durchgeführt oder eine logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung im Einzelsetting in Betracht gezogen werden.

Materialien

Die in der KSJE eingesetzten Materialien und Instrumente stehen immer wieder auf dem Prüfstand, werden aktualisiert oder ggf. ersetzt, um der Weiterentwicklung des Landesprogramms gerecht zu werden. Aktuell stehen vom MBJS und dem BIfF folgende Materialien für den Einsatz in der Fortbildung und in der Durchführung der KSJE zur Verfügung:

•    Meilensteine der Sprachentwicklung
•    Kindersprachtest (KISTE)
•    Sprachscreening für das Vorschulalter (SSV)
•    Sprachförderprogramm ‚Handlung und Sprache‘
•    Bildmaterial zum Sprachförderprogramm
•    Broschüre ,Ideen zur Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘
•    Kursreader zur Fortbildung

Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ verteilen die Jugendämter der Landkreise an jede Kita. Die benötigten Protokollbögen für KISTE können beim BIfF bestellt werden. Das Manual und die Protokollbögen für SSV erhalten die Fachkräfte bei der Teilnahme der Fortbildung oder beim Besuch eines Reflexionstreffens im Jahr 2025. Im BIfF werden die Protokollbögen für SSV ebenfalls ab 2025 für den Versand zur Verfügung stehen. Alle übrigen Materialien erhalten die Fachkräfte in der Fortbildung. Bei Bedarf können diese beim BIfF nachbestellt werden.

Das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) ist ein Instrument zur Sprachstandsfeststellung, das vom MBJS zum Einsatz in der KSJE anerkannt wurde. Das offizielle Anerkennungsschreiben finden Sie hier. SSV wird den ‚Kindersprachtest‘ (KISTE) in Zukunft ersetzen. SSV besteht nur aus zwei Untertests (statt vier bei KISTE) und erfordert in der Durchführung weniger Zeit.

Alle bereits fortgebildeten Fachkräfte erhalten in den eintägigen Reflexionstreffen des Jahres 2025 eine Qualifizierung für das neue Instrument sowie die benötigten Materialien für ihre Einrichtung. In den Fortbildungen für neue KSJE-Fachkräfte wird ab sofort SSV eingeführt.

Bis zum 31.07.2027 kann als Übergangszeitraum weiterhin KISTE genutzt werden, so dass alle Einrichtungen ausreichend Zeit für die Umstellung haben.

Die Protokollbögen für SSV und KISTE sind durch das Urheberrecht geschützt. Sie dürfen also nicht kopiert werden. Eine Ausnahme besteht bei der Anwendung zu Übungszwecken, weshalb sie in der Fortbildung in Auszügen als Arbeitsblatt eingesetzt werden. Für die tatsächliche Sprachstandsfeststellung in der Kita können Sie die für das aktuelle Kita-Jahr benötigten Bögen im BIfF per E-Mail an ksje@biff.eu oder telefonisch kostenfrei bestellen.

Die Ausgabe der Protokollbögen für SSV ist im Jahr 2025 an die Qualifizierung gebunden. Sie erhalten eine entsprechende Anzahl in den Reflexionstreffen.

Die Materialien zur KSJE, insbesondere SSV und KISTE, sind Eigentum der Einrichtung und verbleiben dort. Jede Kita verfügt inzwischen über mindestens ein Exemplar von KISTE, ein Exemplar von ‚Handlung und Sprache‘ sowie das zugehörige Bildmaterial. Der Kursreader und die persönlichen Notizen gehören selbstverständlich den Privatpersonen.

Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ sind ein Beobachtungsverfahren, anhand dessen beurteilt werden kann, ob die Sprachentwicklung bei zwei- bis fünfjährigen Kindern altersgerecht verläuft oder ob sich Verzögerungen oder Risiken in der Entwicklung andeuten.

Das Beobachtungsverfahren ist für pädagogische Fachkräfte in Kindertagesstätten und für Kindertagespflegepersonen gedacht. Die gezielte Beobachtung ermöglicht es den pädagogischen Fachkräften, Schlussfolgerungen für die Gestaltung ihrer alltäglichen sprachlichen Bildungsarbeit zu ziehen.

Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ können Sie bei Ihrer Kita-Praxisberatung des Landkreises bestellen oder auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über folgende Verlinkungen Beobachtungsbögen und Handanweisung kostenfrei herunterladen.

Die Kitas im Land Brandenburg sind zur kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes ihrer Kinder verpflichtet.

Das MBJS empfiehlt dafür die Anwendung der ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘, da es sich dabei um ein leicht handhabbares und gleichzeitig aussagekräftiges Instrument handelt, das eine konkrete Arbeitsgrundlage für die alltagsintegrierte Förderung in der Kita bietet. Es ist den Kitas jedoch freigestellt, andere etablierte Verfahren, wie z. B. Entwicklungstabellen, zu nutzen. Die Sprachentwicklung muss jedoch in ihren unterschiedlichen Facetten erfasst werden und es sollte einen klaren Indikator für die Sprachstandsfeststellung im Rahmen der KSJE (mit SSV bzw. KISTE) geben.

Bei den ‚Meilensteinen der Sprachentwicklung‘ ist dies der Fall, wenn zum Beobachtungszeitpunkt ‚60 Monate‘ eine Zuordnung zu den Farben gelb oder rot erfolgt. Lediglich die ‚WESPE‘ darf nicht mehr eingesetzt werden, da sie veraltet und durch die eher abstrakten Fragen zu anfällig für Beobachtungsfehler ist.

Die Fortbildung

Die Fortbildungen finden zweimal im Jahr sowohl online als auch in Präsenz statt, im Frühjahr (Januar/Februar/März) starten Kurse und im Herbst (September/Oktober) ebenfalls. Wie viele Kurse stattfinden und in welchen Orten/Landkreisen, entscheidet sich aufgrund der Anmeldungen. Die Plätze werden über einen Verteilungsschlüssel vergeben.

An der Fortbildung kann mindestens eine pädagogische Fachkraft aus jeder Kita des Landes Brandenburg teilnehmen. Bei Bedarf ist auch die Anmeldung mehrerer pädagogischer Fachkräfte aus einer Kita möglich.

Die Fachkraft sollte:

  • ein Sprachvorbild für Kinder darstellen, d. h. grammatikalisch korrekt sprechen,
  • ein Interesse an Sprache und Sprachförderung mitbringen, empathisch sein und einfühlsam in die Interaktion gehen können,
  • einer umfangreichen Fortbildung gewachsen sein und die Bereitschaft mitbringen, zwischen den Modulen eigenständig die Fortbildungsinhalte zu vertiefen,
  • im Idealfall über einige Jahre Berufserfahrung verfügen,
  • nicht innerhalb der nächsten drei Jahre in den Ruhestand gehen,
  • drei bis fünf Monate im Jahr im Dienstplan festgeschriebene Zeiten haben, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einführung täglich durchzuführen und
  • die kitaintegrierte Sprachförderung im Team und den Eltern vorstellen können.

Auch, wenn die Fortbildung nur von einem*r Kollegen*in absolviert wird, ist die kompensatorische Sprachförderung eine Teamaufgabe, denn während der Zeit der Sprachstandsfeststellung und -förderung muss die fortgebildete Fachkraft ggf. an anderer Stelle vertreten werden.

Sie können sich jederzeit für die Fortbildung anmelden. Klicken Sie hier für mehr Informationen zum Anmeldeverfahren.

Die Fortbildung ist für die teilnehmenden Kitas kostenfrei, einschließlich der Materialien. Allerdings müssen mögliche Fahrtkosten selbst getragen werden.

Die Fortbildung kann als Onlinekurs oder als Präsenzkurs absolviert werden. Sie besteht aus fünf je zweitägigen Modulen mit inhaltlich aufeinander aufbauenden Schwerpunkten. Abschließend folgt nach einigen Monaten ein Tag, um die Umsetzung in der Praxis aufzuarbeiten, Fragen zu klären und die genutzten Verfahren zu üben.

Modul I
Modul II
Modul III
Modul IV
Modul V
Modul VI
(2 Tage)
(2 Tage)
(2 Tage)
(2 Tage)
(2 Tage)
(1 Tag)
Grundlagen der kitaintegrierten Sprachförderung
Sprache, Sprachentwicklung und Sprachstörungen
Sprachstandsfeststellung
Sprachförderung mit Kindern
Zusammenarbeit mit Eltern
Umsetzung in der Praxis

Zwischen den Modulen liegen jeweils einige Wochen Zeit, um die bearbeiteten Inhalte zu festigen und die erlernten Instrumente in der Praxis zu erproben. Hier werden von der teilnehmenden Fachkraft eine aktive Mitarbeit und von der jeweiligen Kita die Bereitstellung zeitlicher Ressourcen erwartet, um den anspruchsvollen Inhalten und Instrumenten gerecht werden zu können.

Das ‚Sprachscreening für das Vorschulalter‘ (SSV) sowie das Sprachförderprogramm müssen von der Fachkraft mit einigen Kindern geübt werden. Eine ca. 15-minütige Sequenz sollte dabei per Video aufgezeichnet werden, um sie ausschließlich im Rahmen der Fortbildung zu besprechen. Hier braucht es die Unterstützung von Leitung und/oder Träger, um Eltern zu gewinnen, die der Aufzeichnung einer Videosequenz zustimmen. Eventuell ist eine schriftliche Einverständniserklärung notwendig. Das Video wird nicht veröffentlicht, sondern nur in der Fortbildung angesehen, um ein Feedback des*der Dozierenden zu ermöglichen.

Während der Fortbildung üben die Fachkräfte mit einigen Kindern (vorzugsweise mit Kindern, die nicht an der späteren Förderung teilnehmen werden) die Sprachstandsfeststellung mit SSV und Sequenzen aus der Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘. Diese Beispiele werden in den folgenden Modulen aufgegriffen und besprochen. Teilweise beginnen die Fachkräfte auch schon während der Fortbildung mit den regulären Sprachtests (nach dem 3. Modul) und mit der Förderung mit ‚Handlung und Sprache‘ (nach dem 4. Modul).

Die Fortbildung selbst und die Materialien für die Fortbildung sowie die Durchführung der Kompensatorischen Sprachförderung sind für die Kitas kostenfrei. Sie werden vom MBJS finanziert.

Die elf Fortbildungstage dauern jeweils von 9 bis 16 Uhr. Für diese Zeit muss die teilnehmende Person vom laufenden Kita-Betrieb freigestellt sein. Bei Präsenz-Fortbildungen kommen ggf. Fahrtzeiten und Fahrtkosten zum Veranstaltungsort hinzu. Bei Online-Fortbildungen findet vor dem ersten Modul eine zweistündige Einführung in den Umgang mit der Kursplattform statt. Die Teilnahme daran ist verpflichtend.

Bei einer Teilnahme an einer Online-Fortbildung benötigt die Fachkraft einen Computer oder Laptop mit Mikrofon, Lautsprechern (oder Headset), Kamera und einer guten Internetverbindung sowie einen störungsfreien Raum (in der Kita oder ggf. zu Hause). Die Fachkraft sollte außerdem die Möglichkeit haben, einzelne Unterlagen zu drucken.

Zwischen den Fortbildungsmodulen sind jeweils ca. drei Stunden für die Durchführung der Hausaufgaben und Übungen einzuplanen. Hierfür ist eine aktive Unterstützung durch die Einrichtung erforderlich. Insbesondere die obligatorische Videoaufzeichnung einer sprachdiagnostischen oder pädagogischen Situation erfordert die Mitwirkung der Einrichtung, um der Fachkraft in der Fortbildung eine Rückmeldung zu ihrem Lernfortschritt zu ermöglichen.

Die Reflexionstreffen

Jede im Projekt fortgebildete Fachkraft wird einmal jährlich zu einem Reflexionstreffen in ihrem Landkreis eingeladen bzw. kann sich dafür anmelden.

In diesen Treffen werden Fragen der Teilnehmenden beantwortet, Neuigkeiten aus dem Projekt weitergegeben, Verfahren geübt und ggf. neue Materialien verteilt. Darüber hinaus wird in jedem Jahr ein neues inhaltliches Thema vertieft, um neue Ideen für die Arbeit im Landesprogramm zu bekommen.

Die fortgebildete Fachkraft sollte so oft wie möglich teilnehmen, um an Weiterentwicklungen teilzuhaben, ihre Fertigkeiten aufzufrischen und im Austausch mit ihren Kolleg*innen im Landkreis zu bleiben.

Die Reflexionstreffen im Jahr 2025 widmen sich vorrangig der Vermittlung des neuen Instruments. Das Manual und die Protokollbögen für SSV erhalten die Fachkräfte ebenfalls in ihrem Reflexionstreffen im Jahr 2025.

Einen Adresswechsel können Sie uns entweder per E-Mail, per Telefon oder durch einen Vermerk auf der Teilnehmerliste beim Besuch eines Reflexionstreffens mitteilen. Die neue (E-Mail-)Adresse wird in unsere Datenbank aufgenommen und Sie erhalten Neuigkeiten künftig dorthin.

Sie erhalten einmal jährlich eine E-Mail mit den Terminen für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Zum Anmelden klicken Sie einfach auf Ihren Wunschtermin und füllen das Online-Anmeldeformular aus. Bei Adressänderungen freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail, damit Sie weiterhin informiert bleiben.

Telefonische sowie schriftliche Beratungen zur Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung erhalten Sie durch das Projektteam im Berliner Institut für Frühpädagogik e. V.

Kontaktdaten Projektteam:

Telefon: 030 74 73 58 69
E-Mail: ksje(at)biff.eu

Anmeldung und Termine

Fortbildung

Bitte klicken Sie hier, um sich direkt für eine der im ersten Halbjahr 2025 stattfindenden Fortbildungen ,Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ (KSJE) anzumelden.

Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Anfang Dezember 2024 werden die Fortbildungsplätze über einen Verteilungsschlüssel vergeben. Erst danach erhalten Sie eine Zusage oder Absage. Bei Erhalt einer Absage melden Sie sich bitte erneut für das nächste Halbjahr an.

Die Fortbildungen werden sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Die Veranstaltungsorte der Präsenzveranstaltungen richten sich nach den Anmeldezahlen aus den jeweiligen Landkreisen und können erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden. Der Anmeldeschluss für das erste Halbjahr 2025 ist am 27.11.2024.

In diesem Dokument haben wir für Kita-Leitungen und Träger noch einmal wichtige Informationen zur Fortbildung zusammengefasst.

Reflexionstreffen

Weitere Informationen zu den diesjährigen Terminen und der Anmeldung finden Sie hier.

Downloads

Infoschreiben MBJS: Anerkennung Sprachscreening (SSV) für das Vorschulalter

PDF, 114.59 KB

Übersicht über das Verfahren der Sprachstandsfeststellung

PDF, 59.67 KB

Konzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in Kindertagsstätten

PDF, 223.77 KB

Teilnahmeformular Sprachstandsfeststellung

PDF, 347.16 KB

Teilnahmeformular Sprachförderung

PDF, 19.80 KB

Informationen des MBJS zur KISTE

PDF, 38.84 KB

Die Evaluationsstudie (EkoS) 2010

PDF, 5.32 MB

Information zum Inhalt der Fortbildung (KSJE)

PDF, 426.91 KB

Information für Kitaleitungen und Träger (KSJE)

PDF, 864.02 KB

Checkliste Onlinekurs

PDF, 204.92 KB

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