Laufzeit seit 2005
Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung

Zielgruppe
Erzieher*innen aus Kindertageseinrichtungen des Landes Brandenburg
Kurzbeschreibung
Das Landesprogramm des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport ermöglicht in allen Kitas des Landes Brandenburg eine Sprachstandsfeststellung mit dem Instrument KISTE (Kindersprachtest für das Vorschulalter) und eine kitaintegrierte Sprachförderung mit dem Programm ‚Handlung und Sprache‘ für Kinder im Jahr vor der Einschulung mit festgestelltem Förderbedarf.
Alle Kitas im Land Brandenburg sind verpflichtet, die kompensatorische Sprachförderung durchzuführen und bei Bedarf Fachkräfte nachqualifizieren zu lassen, um der Aufgabe gerecht zu werden. Die Fortbildungen werden halbjährlich vom Berliner Institut für Frühpädagogik an unterschiedlichen Standorten in Brandenburg angeboten und sind für die Kitas kostenfrei.
Telefonische Beratung zur Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung erhalten Sie beim BIfF durch Annika Tillmans. Claire Donner hilft Ihnen gerne bei organisatorischen Fragen hinsichtlich der KSJE-Fortbildungen weiter. Darüber hinaus sind wir für Sie da, wenn es zum Rahmen des Projektes Nachfragen, Anmerkungen und/oder Kritik gibt.
Sie erreichen das BIfF-Team unter der folgenden Telefonnummer 030 - 74 73 58 69. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.
Gefördert von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Meist gestellte Fragen zum Projekt
Gesetzeslage und Finanzen
Müssen wir die Sprachstandsfeststellung und die Kompensatorische Sprachförderung in unserer Kita durchführen?
Im Kitagesetz des Landes Brandenburg ist in § 3 Aufgaben und Ziele der Kindertagesstätte, Abs. 1 die Durchführung des Verfahrens der Sprachstandsfeststellung und Sprachförderung festgehalten.
Stimmt es, dass die kompensatorische Sprachförderung beendet wird?
Nein, die kompensatorische Sprachförderung wird nicht beendet. Parallel zur kompensatorischen Sprachförderung soll auch die alltagsintegrierte Sprachförderung weiter unterstützt und verbessert werden.
Alltagsintegrierte Sprachförderung wird angewendet, um Kinder vor einer entstehenden Sprachauffälligkeit zu schützen. Kompensatorische Sprachförderung kommt zum Einsatz, wenn trotz aller alltagsintegrierten Bemühungen eine Sprachauffälligkeit mit dem Kindersprachtest ‚KISTE‘ festgestellt wurde. Es handelt sich also um zwei unterschiedliche Ansätze, die jedoch immer Hand in Hand gehen. Deshalb bleiben die Sprachstandsfeststellung mit dem ‚Kindersprachtest für das Vorschulalter KISTE‘ und das Sprachförderprogramm ‚Handlung und Sprache‘, wie im Schulgesetz (§37 Absatz 2) verankert, erhalten. Eine Übersicht über das aktuelle Verfahren finden Sie hier.
Wie werden die zusätzlich vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport zur Verfügung gestellten Mittel verteilt?
Die finanziellen Mittel für Personal und evtl. Sachmittel werden an die Landkreise (Jugendämter) weitergeben und von dort aus weiter verteilt. Die Entscheidung darüber, wie das Geld verteilt wird, obliegt den Jugendämtern in den Landkreisen. Konkrete Fragen zum Verteilungsschlüssel an die Kitas bzw. Kita-Träger kann die Kita-Praxisberatung des jeweiligen Landkreises beantworten.
Wie sollen die Finanziellen Mittel für die Kompensatorische Sprachförderung verwendet werden?
Die Mittel stehen zweckgebunden für die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung zur Verfügung und dienen zur Absicherung der zusätzlichen Kosten für die personelle Umsetzung des Landesprogramms. Mehr Mittel als für die Absicherung der Personalkosten benötigt werden, stehen an sich nicht zur Verfügung. Die Mittel können nur in dem Fall für Sachkosten verwendet werden, in dem keine Personalkosten entstanden sind. Das ist der Fall, wenn eine Sprachstandsfeststellung mit der KISTE nicht erfolgen muss, weil die Fachkräfte aufgrund allgemeiner Entwicklungsbeobachtung bzw. mit Hilfe systematischer Verfahren gem. § 4 Abs. 3 SfFV keine Hinweise auf Sprachförderbedarfe festgestellt haben, bei keinem Kind (nur in diesem Fall fallen auch keine zusätzlichen Personalkosten an). Insofern sind der Verwendung der Mittel für Sachausgaben enge Grenzen gesetzt; sie stehen jedenfalls nicht für beliebige Anschaffungen zur Verfügung.
Sind die Hauskinder während der Zeit der kompensatorischen Sprachförderung versichert?
Ja, die Hauskinder sind in der Zeit, in der sie sich für die kompensatorische Sprachförderung in der Kita aufhalten versichert. Im Gesetz heißt es hierzu (Neufassung des § 2 Abs.1 Nr. 8a SGB VII):
„Kraft Gesetzes sind versichert: Kinder während des Besuchs von Tageseinrichtungen, deren Träger für den Betrieb der Einrichtungen der Erlaubnis nach § 45 des Achten Buches oder einer Erlaubnis aufgrund einer landesrechtlichen Regelung bedürfen, [...] sowie während der Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen, wenn die Teilnahme auf Grund landesrechtlicher Regelungen erfolgt.“
Die Förderung
Was ist das Sprachförderprogramm ‚Handlung und Sprache‘?
Dieses Sprachförderprogramm ist eine allgemeine kitaintegrierte Sprachanregung und ersetzt nicht den Besuch beim Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder die logopädische Diagnostik und Behandlung, wenn das Kind eine Entwicklungsverzögerung bzw. Sprachstörung aufweist. Die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ hat das Ziel, den Wortschatz der Kinder auf eine spielerische und strukturierte Art und Weise zu erweitern und es bei der Bildung grammatikalischer Strukturen zu unterstützen. Die Kinder sollen vor allen Dingen Spaß und Motivation zum Sprechen erfahren. Artikulationsstörungen können mit Handlung und Sprache nicht behoben werden, Kinder mit u. a. diesen Sprachstörungen müssen fachärztliche Behandlung in Anspruch nehmen.
Wie gehen wir mit den Fehlzeiten der Kinder um?
Wenn Kinder unentschuldigt in der Förderung fehlen, sollte zunächst immer das konstruktive Gespräch mit den Eltern geführt werden, um mögliche Gründe und Lösungen anzusprechen. Im äußersten Fall kann die Kita das Schulamt informieren, so dass Sanktionen nach dem Schulgesetz (Anhörung, Zwangsgeld) erfolgen.
Bei entschuldigtem Fehlen mehrerer Kinder, z. B. im Krankheitsfall, ist es wichtig, die betroffenen Kinder nach der Rückkehr wieder gut in das Förderprogramm einzubeziehen. Die Fachkraft kann beispielsweise während der Fehlzeit mit dem Rest der Gruppe etwas langsamer vorangehen, und wenn alle Kinder wieder gesund sind, an dem Punkt der Förderung weitermachen, an dem mit allen aufgehört wurde.
Fehlt ein Kind über einen längeren Zeitraum, muss der/die Erzieher*in eher individuell auf das Kind eingehen und versuchen, mit dem Kind den Anschluss an die Gruppe zu erreichen. Das kann zum Beispiel über zusätzliche Begleitung mit alltagsintegrierten Varianten von Fördereinheiten erfolgen (siehe dazu ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘).
Die Fachkraft orientiert sich an den individuellen Lernvoraussetzungen und den Lernverläufen in ihrer Fördergruppe, um das beste Vorgehen für ein Kind mit Fehlzeiten zu finden.
Wie verfahre ich, wenn ein Kind das Förderziel einer Einheit nicht erreicht?
Wenn ein Kind das Förderziel der Einheit nicht erreicht, wird die Fördereinheit am folgenden Tag mit einem anderen Spiel noch einmal durchgeführt, um dem Kind das Absolvieren des Lernziels zu ermöglichen. Das Fortschreiten des Programms entscheidet sich an den Bedürfnissen der Kinder. Werden für eine Einheit zwei Tage statt eines Tages benötigt, ist es in Ordnung. Bedeutsam ist, dass der rote Faden im Lernprozess der Kinder nicht abreißt. Als Daumenregel gilt, dass nach drei fehlgeschlagenen Versuchen trotzdem zur nächsten Fördereinheit übergegangen wird.
Wie gehe ich mit einem Kind um, das zwar Sprachförderbedarf hat, aber durch sein Verhalten nicht gruppenfähig ist?
Wenn der Fördergewinn für die Gruppe durch das Verhalten eines Kindes gefährdet ist, muss für dieses Kind nach Ursachen und einer Lösung gesucht werden. Welches Grundbedürfnis ist für dieses Kind eventuell nicht erfüllt, oder welches andere Entwicklungsbedürfnis steht gerade im Vordergrund? Individuell für das Kind und mit der Familie (eventuell auch unter Einbezug der Schule, des Jugendamtes, der Erziehungsberatungsstelle oder des Sozialpädagogischen Dienstes) sollte überlegt werden, wie das Kind am besten unterstützt werden kann. Die Sprachförderung kann eventuell mit dem einzelnen Kind in alltagsintegrierter Form (z. B. unter Anwendung des Materials ‚Ideen für die Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘ im Kita-Alltag‘) durchgeführt werden oder eine logopädische bzw. sprachtherapeutische Behandlung im Einzelsetting in Betracht gezogen werden. Die Kita kann generell kein Kind von der Förderung ausschließen, welches zur Förderung verpflichtet ist.
Die Fortbildung
Wann und wo starten die Fortbildungen?
Die Fortbildungen finden zweimal im Jahr statt, im Frühjahr (Februar/März) starten Kurse und im Herbst (September/Oktober) ebenfalls. Wie viele Kurse stattfinden und an welchen Orten entscheidet sich aufgrund der Anmeldungen.
Wer kann an der Fortbildung teilnehmen?
Das Team sollte gemeinsam beraten, wer an der Fortbildung teilnimmt. Auch, wenn die Fortbildung nur von einer pädagogischen Fachkraft absolviert wird, ist die Kompensatorische Sprachförderung eine Teamaufgabe, denn alle in der Kita sind (indirekt) daran beteiligt. Bei der Auswahl der Fachkraft kann sich das Team an folgenden Kriterien orientieren:
- Die Fachkraft sollte ein Sprachvorbild für Kinder darstellen, d. h. grammatikalisch korrekt sprechen,
- sie sollte ein Interesse an Sprache und Sprachförderung mitbringen, empathisch und einfühlsam in die Interaktion gehen können,
- sie sollte über einige Jahre Berufserfahrung verfügen,
- sie sollte nicht innerhalb der nächsten zwei/drei Jahre in den Ruhestand gehen,
- sie sollte drei bis fünf Monate im Jahr dienstplanmäßig die Möglichkeit haben, die Sprachstandsfeststellung und kompensatorische Sprachförderung täglich durchzuführen,
- sie sollte die die kitaintegrierte Sprachförderung im Team und evtl. anderen kitafremden Personen vorstellen können.
Wann können wir uns für die Fortbildung anmelden?
Sie können sich jederzeit für die Fortbildung anmelden.
Wie sind die Kosten für die Fortbildung?
Die Fortbildung ist für die teilnehmenden Kitas kostenfrei, einschließlich der Materialien. Allerdings müssen die Fahrtkosten selbst getragen werden.
Beginnen die Erzieher*innen während der Fortbildung mit der Sprachstandsfeststellung und der Förderung?
Während der Fortbildung üben die Erzieher*innen mit einigen Kindern (vorzugsweise mit Kindern, die nicht an der späteren Förderung teilnehmen werden) die ‚KISTE‘ und Sequenzen aus der Sprachförderung mit ‚Handlung und Sprache‘. Diese häufig videographierten Beispiele werden in den folgenden Modulen aufgegriffen und besprochen. Teilweise beginnen die Erzieher*innen auch schon während der Fortbildung mit den ‚regulären‘ Sprachtests (nach dem 3. Modul) und mit der Förderung mit ‚Handlung und Sprache‘ (nach dem 4. Modul).
Welche neuen Materialien gibt es für die Fachkräfte in der kompensatorischen Sprachförderung und wie kann ich sie erhalten?
Vom BIfF und dem MBJS wurden neue Materialien zur Unterstützung der kompensatorischen sowie der alltagsintegrierten Sprachförderung erstellt, die im Rahmen des Projekts ‚Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung‘ ausgegeben oder empfohlen werden. Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ verteilten die Jugendämter der Landkreise an jede Kita. Das neue Arbeitsmaterial ‚Ideen zur Sprachförderung mit Handlung und Sprache im Kita-Alltag‘ wird von den Dozent*innen des BIfF in den Reflexionstreffen und Kursen ausgegeben.
Was passiert mit den Materialien, wenn ein*e fortgebildete*r Erzieher*in die Kita verlässt?
Die Materialien zur Sprachstandsfeststellung, insbesondere die ‚KISTE‘, verbleiben in der Einrichtung. Jede Einrichtung verfügt inzwischen über mindestens eine ‚KISTE‘, ein Exemplar von ‚Handlung und Sprache‘ sowie das zugehörige Bildmaterial. Nur die persönlichen Notizen gehören selbstverständlich den Privatpersonen. Alle anderen Materialien sind einrichtungsbezogen verteilt.
Die Reflexionstreffen
Was sind die Reflexionstreffen und warum lohnt sich die Teilnahme?
Jede im Projekt fortgebildete Fachkraft wird einmal jährlich zu den Reflexionstreffen in ihrem Landkreis eingeladen, bzw. kann sich für einen Termin anmelden. In diesen Treffen werden Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet, Neuigkeiten aus dem Projekt weitergegeben, es werden Verfahren geübt und neue Materialien verteilt. Die fortgebildete Fachkraft sollte so oft wie möglich teilnehmen, um an Weiterentwicklungen teilzuhaben, ihre Fertigkeiten aufzufrischen und im Austausch mit ihren Kolleg*innen im Landkreis zu bleiben.
Ich habe die Kita gewechselt. Wie kann ich die digitalen Einladungen zu den Reflexionstreffen weiterhin erhalten?
Bitte teilen Sie uns die aktuellen Kontaktdaten der Einrichtung per E-Mail mit. Die neuen Daten werden direkt erfasst, damit Sie künftige Ankündigungen nicht mehr verpassen.
Wo finden die Reflexionstreffen statt und wie kann ich mich dazu anmelden?
Sie erhalten einmal jährlich eine E-Mail mit der Terminübersicht für alle Landkreise und kreisfreien Städte. Zum Anmelden klicken Sie einfach auf Ihren Wunschtermin und füllen das Online-Anmeldeformular aus. Bei Adressänderungen freuen wir uns über eine kurze Mitteilung per E-Mail, damit Sie weiterhin informiert bleiben.
‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘
Was sind die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘
Die Meilensteine der Sprachentwicklung sind ein Beobachtungsverfahren, anhand dessen beurteilt werden kann, ob die Sprachentwicklung bei zwei- bis fünfjährigen Kindern altersgerecht verläuft oder ob sich Verzögerungen oder Risiken in der Entwicklung andeuten.
Das Beobachtungsverfahren ist für Erzieher*innen in Kindertagesstätten und für Kindertagespflegepersonen gedacht. Die gezielte Beobachtung ermöglicht es den pädagogischen Fachkräften, Schlussfolgerungen für die Gestaltung ihrer alltäglichen sprachlichen Bildungsarbeit zu ziehen.
Die Meilensteine der Sprachentwicklung stehen Ihnen auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg zur Verfügung.
Wo können wir die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ bestellen?
Die ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘ können Sie bei Ihrer Kita-Praxisberatung des Kreises bestellen oder auf der Seite des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg kostenfrei herunterladen.
Ist die Anwendung der Meilensteine verpflichtend?
Die Kitas im Land Brandenburg sind zur kontinuierlichen Beobachtung und Dokumentation des Sprachentwicklungsstandes ihrer Kinder verpflichtet. Das MBJS empfiehlt dafür die Anwendung der ‚Meilensteine der Sprachentwicklung‘, da es sich dabei um ein leicht handhabbares und gleichzeitig aussagekräftiges Instrument handelt, das eine konkrete Arbeitsgrundlage für die alltagsintegrierte Förderung in der Kita bietet. Es ist den Kitas jedoch freigestellt, andere etablierte Verfahren, wie z. B. Entwicklungstabellen zu nutzen. Die Sprachentwicklung muss jedoch in ihren unterschiedlichen Facetten erfasst werden und es sollte einen klaren Indikator für die Anwendung des Kindersprachtests ‚KISTE‘ geben. Bei den Meilensteinen ist das der Fall, wenn zum Beobachtungszeitpunkt ‚60 Monate‘ eine Zuordnung zu den Farben gelb oder rot erfolgt. Lediglich die ‚WESPE‘ darf nicht mehr eingesetzt werden, da sie veraltet und durch die eher abstrakten Fragen zu anfällig für Beobachtungsfehler ist.
Sprachstandsfeststellung und Ausfüllen des Bestätigungsformulars für die Schule
Welche Kinder nehmen am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil und wie wird das auf dem Bestätigungs-Zettel für die Schulanmeldung festgehalten?
Grundsätzlich nehmen alle Kinder im Jahr vor der Einschulung am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil, denn auch bei Kindern ohne Sprachförderbedarf wurden die Meilensteine angewandt.
Besteht kein Sprachförderbedarf, wird auf dem Bestätigungs-Zettel Frage 1 mit „Nein“ angekreuzt, Frage 2 mit „Ja“, Fragen 3 und 4 mit „Nein“. Bei Kindern, mit denen zusätzlich der Kindersprachtest ‚KISTE‘ durchgeführt wurde, werden gegebenenfalls auch die Fragen 3 und 4 mit „Ja“ beantwortet.
Einige Kinder sind von der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung befreit. Dazu gehören Kinder, die sich zum Zeitpunkt der Sprachstandsfeststellung in logopädischer Behandlung oder Sprachtherapie befinden, aber auch Kinder, die aufgrund einer Behinderung nicht sinnvoll mit dem Kindersprachtest getestet werden können. In der Praxis liegen bei einigen dieser Kinder trotzdem die Ergebnisse der Meilensteine vor. Das wird jedoch auf dem Bestätigungs-Zettel nicht vermerkt. Bei befreiten Kindern wird die Frage 1 auf dem Zettel mit „Ja“ beantwortet, die Fragen 2 bis 4 mit „Nein“.
Kinder, die sich in einer Frühförderung befinden, die jedoch NICHT die Sprache als Schwerpunkt hat, nehmen regulär am Verfahren der Sprachstandsfeststellung teil.
Kinder, bei denen eine logopädische oder sprachtherapeutische Behandlung bereits beendet ist oder sie lediglich für die Zukunft geplant ist, nehmen ebenfalls regulär am Verfahren teil.
Sind Kinder in logopädischer Behandlung von der Sprachstandsfeststellung befreit? Wie wird das auf dem Schreiben für die Schule vermerkt? Können sie trotzdem gefördert werden?
Kinder, die sich in logopädischer Behandlung befinden, sind vom Verfahren der Sprachstandsfeststellung befreit. Der Kindersprachtest KISTE wird mit ihnen nicht durchgeführt und auf dem Bestätigungs-Zettel zur Schulanmeldung wird die erste Frage „… war von der Teilnahme am Verfahren zur Sprachstandfeststellung befreit“ mit „Ja“ angekreuzt. Die zweite Frage „… hat am Verfahren zur Sprachstandsfeststellung teilgenommen“ muss damit immer mit „Nein“ beantwortet werden und damit automatisch auch die Fragen 3 und 4.
Es ist in der Praxis häufig so, dass diese Kinder trotzdem mit den Meilensteinen beobachtet wurden und ein erheblicher Sprachförderbedarf zu Tage tritt. Das ist auch gut so, weil die Meilensteine eine Arbeitshilfe für der/die Erzieher*in im Rahmen der alltagsintegrierten Sprachförderung darstellen. Auf dem Bestätigungs-Zettel für die Schule wird das jedoch nicht vermerkt.
Generell ist es wünschenswert, dass Kinder in logopädischer Behandlung auch an der kitaintegrierten Sprachförderung teilnehmen. Wenn es die Kapazitäten der Fördergruppe erlauben (max. 6 Kinder pro Gruppe) und es von den Eltern und der Logopädie befürwortet wird, kann der/die Erzieher*in diese Kinder auch ohne selbst durchgeführten Sprachtest mit in die Förderung aufnehmen.
Nehmen Kinder, die noch geringe Deutschkenntnisse besitzen, an der Sprachstandsfeststellung teil? Wird bei ihnen die KISTE durchgeführt? Was wird auf der Bescheinigung für die Schulanmeldung vermerkt?
Grundsätzlich nehmen Kinder, die z. B. aufgrund ihres Migrationshintergrunds erst geringe oder noch keine Deutschkenntnisse besitzen, an der Sprachstandsfeststellung teil, denn zum Schulstart geht es darum, welchen Stand die Kinder in der deutschen Sprache im Vergleich zu Kindern ohne Migrationshintergrund haben. Je nach Entwicklungsstand in der deutschen Sprache, ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen. Die Fachkraft muss verantwortlich zum Wohle des Kindes entscheiden, wie sie vorgeht.
Fall 1
Spricht und versteht ein Kind noch kein oder nur sehr wenig deutsch, kann die ‚KISTE‘ eigentlich nicht sinnvoll durchgeführt werden, denn es würden vermutlich null Punkte herauskommen. Ein Kind mit vermutetem Sprachförderbedarf muss aber mit der 'KISTE' getestet werden. Zum Umgang damit hatten die Dozent*innen in den vergangenen Reflexionstreffen unterschiedliche Vorschläge, die wir intern noch einmal diskutiert haben. Hier die beste Lösung für das Dilemma: Die Fachkraft bricht die ‚KISTE‘ nach der ersten Frage ab und nimmt an, dass insgesamt ein sehr geringer Punktwert herausgekommen ist. Auf der Bescheinigung für die Schule, wird folgendes eingetragen: Frage 1 wird mit „nein“ beantwortet, Frage 2 mit „ja“, Frage 3 und 4 auch mit „ja“. Damit ist der gesetzlichen Vorgabe Genüge getan und dem Kind wurde der Sprachförderbedarf bescheinigt. Jetzt können alle Beteiligten gemeinsam überlegen, welches die beste Förderung für dieses Kind ist. Ist es eine angepasste Form von‚ Handlung und Sprache‘? Oder benötigt das Kind eher einen externen Sprachkurs? Oder eine engere Begleitung beim Spracherwerb im Kita-Alltag? Eventuell ist eine Rücksprache mit der/m Praxisberater*in sinnvoll.
Fall 2
Besitzt das Kind bereits einen größeren Wortschatz, steht vielleicht die Grammatikentwicklung im Vordergrund. In dem Fall kann die ‚KISTE‘ regulär zum Einsatz kommen und Kinder mit einem C-Wert unter 4 in den Tests IKO, SB und WO nehmen an der Sprachförderung teil, egal welchen Hintergrunds. Während der Förderung achtet die Erzieherin darauf, das Kind nicht zu überfordern und das Förderprogramm gegebenenfalls an den Sprachstand des Kindes anzupassen. Auf der Bescheinigung für die Schule wird genauso wie im ersten Fall angekreuzt.
Hinweis
Es kann sein, dass Kinder mit Migrationshintergrund in dem Test SB benachteiligt sind, wenn sie durch den anderen Kulturkreis, in dem sie aufgewachsen sind, einige Begriffe (z. B. Osterhase) nicht kennen. Trotzdem werden die Kinder mit Migrationshintergrund in der Schule weitgehend an der Norm der Kinder ohne Migrationshintergrund gemessen.
Was passiert mit den ‚Kann-Kindern‘ und den zurückgestellten Kindern?
Kann-Kinder
Diese Kinder können mit unter fünf Jahren eingeschult werden. Damit würden sie die ‚KISTE‘ verpassen, da sie im Jahr vor der Einschulung unter vier sind. In der Regel ist jedoch nicht zu erwarten, dass bei diesen Kindern eine Sprachauffälligkeit vorliegt. Wenn der/die Erzieher*in gegen eine frühzeitige Einschulung Bedenken hat, muss er/sie es den Eltern gegenüber ansprechen.
Zurückgestellte Kinder
Sehr stark sprachauffällige Kinder im Alter von sieben oder acht Jahren können auch die ‚KISTE‘ für die Sechsjährigen mitmachen. Kinder, die von der Einschulung für ein Jahr zurückgestellt wurden, nehmen noch einmal an der ‚KISTE‘ teil und bei Bedarf auch noch einmal an der Sprachförderung. Es muss jedoch genau definiert werden, wo mögliche Gründe für die Rückstellung liegen und es eventuell einen Hinweis darauf gibt, dass eine stärkere Beeinträchtigung vorliegt. Hier sollte eine medizinische Abklärung erfolgen.
An wen kann ich mich bei weiteren Fragen wenden?
Telefonische Beratung zur Umsetzung der Sprachstandsfeststellung und der Sprachförderung erhalten Sie beim BIfF durch Annika Tillmans. Claire Donner hilft Ihnen gerne bei organisatorischen Fragen hinsichtlich der KSJE-Fortbildungen weiter. Darüber hinaus sind wir für Sie da, wenn es zum Rahmen des Projektes Nachfragen, Anmerkungen und/oder Kritik gibt.
Sie erreichen das BIfF-Team unter der folgenden Telefonnummer 030 - 74 73 58 69. Gerne können Sie uns auch eine E-Mail schreiben.
Muss ich die Original-Protokollbögen für die ‚KISTE‘ verwenden und wo kann ich sie nachbestellen?
Die Protokollbögen des Kindersprachtests ‚KISTE‘ sind durch das Urheberrecht geschützt. Sie dürfen also nicht kopiert werden. Eine Ausnahme besteht bei der Anwendung zu Übungszwecken, weshalb sie in der Fortbildung in Auszügen als Arbeitsblatt einsetzen werden. Für die tatsächliche Sprachstandsfeststellung in der Kita können Sie die für das aktuelle Kita-Jahr benötigten Bögen bei uns im BIfF bestellen. Ein Anruf genügt und wir schicken Ihnen die Bögen kostenfrei zu.
Online-Anmeldung zur Fortbildung
Bitte klicken Sie auf diesen Link, um sich direkt für eine der im 2. Halbjahr 2023 stattfindenden Fortbildungen „Kompensatorische Sprachförderung im Jahr vor der Einschulung“ anzumelden.
Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Daten erhalten Sie eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Im Juni 2023 werden die Plätze der Fortbildungen des zweiten Halbjahres 2023 über einen Verteilungsschlüssel vergeben. Erst danach erhalten Sie eine Zusage oder Absage. Sollten Sie eine Absage erhalten, übernehmen wir Ihre Anmeldung auf Wunsch gern für das erste Halbjahr 2024.
Die Fortbildungen werden sowohl online als auch in Präsenz stattfinden. Die Veranstaltungsorte der Präsenzveranstaltungen richten sich nach den Anmeldezahlen aus den jeweiligen Landkreisen und können erst nach Anmeldeschluss festgelegt werden.
Anmeldeschluss für das zweite Halbjahr 2023 ist am Freitag, den 26.05.2023.
In diesem Dokument haben wir für Kita-Leitungen und Träger noch einmal wichtige Informationen zur Fortbildung zusammengefasst.
Veranstaltungstermine
Fortbildung
Eine Übersicht zu unseren aktuell laufenden Fortbildungsterminen finden Sie hier. Wenn Sie einen Ihrer Termine nicht wahrnehmen können, rufen Sie uns an 030 - 74 73 58 69 oder schreiben uns eine E-Mail.
Die Frühjahrskurse sind bereits ausgebucht. Die Online-Anmeldung für das zweite Halbjahr 2023 ist aktuell noch möglich.
Reflexionstreffen
Weitere Informationen zu den diesjährigen Terminen und der Online-Anmeldung finden Sie hier.
Downloads

Übersicht über das Verfahren der Sprachstandsfeststellung
PDF, 406.45 KB
Konzept zur Weiterentwicklung der Sprachförderung in Kindertagsstätten
PDF, 223.77 KB
Verordnung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung und kompensatorischen Sprachförderung
PDF, 170.13 KB
Teilnahmeformular Sprachstandsfeststellung
PDF, 32.21 KB
Teilnahmeformular Sprachförderung
PDF, 19.80 KB
Informationen des MBJS zur KISTE
PDF, 38.84 KB
Die Evaluationsstudie (EkoS) 2010
PDF, 5.32 MB